Die anstehende Regulierung der Immobilienfinanzierung stößt zudem auf großes Interesse. Das ist ein Ergebnis des 8. AfW-Vermittlerbarometers, für das der Verband rund 1700 Vermittler befragte.
Mit Abstand am besten wird die seit 2007 umgesetzte Regulierung der Versicherungsvermittlung beurteilt. Fast zwei Drittel der Vermittler halten sie für gelungen. So kreuzten 17,8 Prozent „sehr positiv “ und 44,4 Prozent „positiv“ im Fragebogen an. Demgegenüber haben 12,8 Prozent der Vermittler ein negatives und 6,8 Prozent ein sehr negatives Bild von der Umsetzung über den Paragraf 34d der Gewerbeordnung. 14,9 Prozent sind unentschieden.
Die seit 2013 umgesetzte Regulierung der Finanzanlagenvermittlung wird zurückhaltender, aber dennoch mehrheitlich positiv beurteilt. Hier schätzen 12,9 Prozent die erfolgte Umsetzung als sehr positiv und 31,5 Prozent als positiv ein. Der Anteil der Skeptiker beträgt ebenfalls knapp ein Fünftel: 9,4 Prozent haben eine negative und 10,4 Prozent eine sehr negative Sicht auf die Regulierung über den Paragraf 34f der Gewerbeordnung. 17,9 Prozent sind unentschieden.
Die jüngste abgeschlossene Regulierung kommt mit Abstand am schlechtesten weg. Lediglich 5,2 Prozent der befragten Vermittler empfinden die Regulierung der Honorarberatung (§ 34h GewO) als sehr positiv, 12,4 Prozent als positiv. Ein Drittel der Vermittler gibt schlechte Noten: 17,0 Prozent hält die Regulierung über die Paragrafen 34e und 34h der Gewerbeordnung für negativ, 16,1 Prozent für sehr negativ. Allerdings ist der Anteil der unentschlossenen Vermittler in dieser Frage mit 30,8 Prozent relativ hoch, weil viele Vermittler sich von dieser Regulierung nicht betroffen sehen.
Die anstehende Regulierung der Immobilienkreditvermittlung wirft ihre Schatten voraus. Laut dem AfW-Vermittlerbarometer wird fast jeder zweite Vermittler (47,9 Prozent) eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Gewerbeordnung beantragen, wenn die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten (für die Erlaubniserteilung, Vermögenschaden-Haftpflicht, Sachkundeprüfung etc.) vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen für die Paragrafen 34d und 34f GewO wären.
„Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis für unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen müssen dringend verabschiedet werden“, fordert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
In der Baufinanzierung benötigen Vermittler starke Produktpartner. Hier nehmen die Maklerpools eine herausragende Rolle ein. 60,1 Prozent der befragten Vermittler nannten Pools als ihre Partner auf diesem Produktfeld. 48,0 Prozent arbeiten mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein zusammen. Es folgen Banken mit 46,3 Prozent, Bausparkassen mit 29,7 Prozent und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8 Prozent (Mehrfachnennungen waren zulässig).
Dass die Immobilienfinanzierung einen festen Platz im Portfolio vieler Vermittler hat und ein wichtiges Cross-Selling-Element darstellt, belegt ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten (25,4 Prozent) vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 28,6 Prozent vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.
Hintergrund: Für das 8. AfW-Vermittlerbarometer hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung im Sommer 2015 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 91 Prozent der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (Paragraf 34d GewO), 48 Prozent eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung (Paragraf 34f GewO). 22 Prozent der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW.