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Keine Klarheit über die Umsetzung des IDD

Das IDD-Umsetzungsgesetz hat den Bundesrat und den Bundestag passiert. Die Umsetzung wird aber aller Voraussicht nach auf sich warten lassen, denn das Parlament hat sich ein Mitspracherecht bei den Durchführungs-Verordnungen gesichert. Somit wird die Klarheit der Detailfragen auf sich warten lassen. Kaum steht die Umsetzung des IDD in deutsches Recht fest, da wachsen in der Branche die Unsicherheiten über Detailfragen. Nach der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages wurde nun ein „Parlamentsvorbehalt“ eingefügt, der einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff verhindern soll. Zwar stärkt dies den Berufsstand des Maklers, verzögert jedoch die Klarheit über Details der IDD-Umsetzung. Offene Fragen sorgen für Verunsicherung Die Branche steht vor offenen Fragen, deren endgültige Beantwortung wohl nicht vor Oktober zu erwarten ist. So besteht weiterhin Unsicherheit zu der konkreten Ausgestaltung der vieldiskutierten Weiterbildungspflicht, ebenso um die Anerkennung der bisher gesammelten Weiterbildungspunkte. Die im IDD aufgeführten „Versicherungsanlageprodukte“ und deren erweiterte Beratungs- und Dokumentationspflichten benötigen ebenfalls eine eingehende Erläuterung. Darüber hinaus greift die Weiterbildungspflicht auch bei einigen Angestellten von Versicherungen und Vermittlern. Hier bedarf es einer Klärung, ob die Weiterbildungspunkte beim Wechsel eines Arbeitgebers portabel sind. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie sich längere Ausfallzeiten oder unterjährige Anstellungsverhältnisse auswirken werden. Mitspracherecht des Parlamentes Dass nun in letzter Sekunde einer der seltenen „Parlamentsvorbehalte“ in den neuen § 34 e Gewerbeordnung (GewO) eingefügt wurde, zeigt, welche Wichtigkeit die Politik in den Durchführungs-Verordnungen zur IDD-Umsetzung sieht. Normalerweise geschieht dies, um die Ausübung bzw. den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Ein vom AfW beauftragtes Gutachten hatte in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf potenziell rechtswidrige Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Versicherungsmakler gesehen. Mit der Zuleitung des Entwurfes der Rechtsverordnung an den Bundestag ist nun wohl erst nach der kommenden Wahl zu rechnen, wodurch eventuelle Änderungen vorrausichtlich im letzten Quartal des Jahres beschlossen werden. (IB)

Bundestag

Das IDD-Umsetzungsgesetz hat den Bundesrat und den Bundestag passiert. Die Umsetzung wird aber aller Voraussicht nach auf sich warten lassen, denn das Parlament hat sich ein Mitspracherecht bei den Durchführungs-Verordnungen gesichert. Somit wird die Klarheit der Detailfragen auf sich warten lassen.

Kaum steht die Umsetzung des IDD in deutsches Recht fest, da wachsen in der Branche die Unsicherheiten über Detailfragen. Nach der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages wurde nun ein „Parlamentsvorbehalt“ eingefügt, der einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff verhindern soll. Zwar stärkt dies den Berufsstand des Maklers, verzögert jedoch die Klarheit über Details der IDD-Umsetzung.

Offene Fragen sorgen für Verunsicherung

Die Branche steht vor offenen Fragen, deren endgültige Beantwortung wohl nicht vor Oktober zu erwarten ist. So besteht weiterhin Unsicherheit zu der konkreten Ausgestaltung der vieldiskutierten Weiterbildungspflicht, ebenso um die Anerkennung der bisher gesammelten Weiterbildungspunkte. Die im IDD aufgeführten „Versicherungsanlageprodukte“ und deren erweiterte Beratungs- und Dokumentationspflichten benötigen ebenfalls eine eingehende Erläuterung. Darüber hinaus greift die Weiterbildungspflicht auch bei einigen Angestellten von Versicherungen und Vermittlern. Hier bedarf es einer Klärung, ob die Weiterbildungspunkte beim Wechsel eines Arbeitgebers portabel sind. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie sich längere Ausfallzeiten oder unterjährige Anstellungsverhältnisse auswirken werden.

Mitspracherecht des Parlamentes

Dass nun in letzter Sekunde einer der seltenen „Parlamentsvorbehalte“ in den neuen § 34 e Gewerbeordnung (GewO) eingefügt wurde, zeigt, welche Wichtigkeit die Politik in den Durchführungs-Verordnungen zur IDD-Umsetzung sieht. Normalerweise geschieht dies, um die Ausübung bzw. den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Ein vom AfW beauftragtes Gutachten hatte in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf potenziell rechtswidrige Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Versicherungsmakler gesehen. Mit der Zuleitung des Entwurfes der Rechtsverordnung an den Bundestag ist nun wohl erst nach der kommenden Wahl zu rechnen, wodurch eventuelle Änderungen vorrausichtlich im letzten Quartal des Jahres beschlossen werden.

(IB)

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