Das Thema begegnet einem auf fast jeder Veranstaltung und die Frage „Gibt es dafür IDD-Zeit?“ ist schon für viele Vermittler ein Entscheidungsfaktor für die eigene Teilnahme geworden.
Um so erstaunlicher, dass es noch keinen verbindlichen Kanon gibt, welches Thema eine Zeitgutschrift erhält und welches nicht. Wie nah muss ein Thema an der Versicherungswirtschaft dran sein, um als Weiterbildungszeit akzeptiert zu werden? Und gilt diese Interpretation dann auch für alle knapp 80 IHK in Deutschland?
Klarheit hat ein Aufsatz von führenden Köpfen der IHK-Organisation gebracht, der vor einiger Zeit in der Zeitschrift „Gewerberecht“ veröffentlicht wurde. Hier stellen Top-Vertreterinnen und Vertreter der Kammerorganisation klar, dass die Inhalte im Großen und Ganzen einen Bezug zur Anlage 1 der VersVermV haben müssen (also dem Rahmenstoffplan der Sachkundeprüfung „Fachleute für Versicherungsvermittlung IHK“ ehemals „Versicherungsfachfrau/-mann IHK“).
Das Problem: Der DIHK als Dachorganisation kann seinen Kammern keine verbindliche Leitlinie vorgeben. Jede Kammer kann das Gesetz beziehungsweise die VersVermV so auslegen, wie sie es für richtig hält. Das schafft natürlich Flexibilität, kann aber auch Ungerechtigkeiten verursachen. Die Kammern wären gut beraten, sich hier bundesweit auf einheitliche Standards bei der Anrechnung von Weiterbildungszeiten zu einigen. Das würde das Vertrauen in das Kammersystem erhöhen, was ja gerade vor dem „Angriff“ von Seiten des Gesetzgebers steht, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler an die BaFin abzugeben. Zur Not müsste das Bundeswirtschaftsministerium hier eingreifen. Denn in Zeiten von Videoberatung und „kammerbezirkübergreifender“ Vertriebstätigkeiten ist eine einheitliche Handhabung nicht nur gerecht, sie schafft auch Qualitätsstandards zugunsten der Verbraucher und Planungssicherheit für Vermittler, die sowieso schon sehr viele Anforderungen auf ihrem Radar haben müssen.
(Kuckertz)