Die Umsetzung von MiFID II ab dem 3. Januar 2018 wird für Berater, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und Fondsplattformen bedeutsame Neuerungen mit sich bringen. Dieser Meinung ist die Luxemburger Fondsplattform Moventum. Insbesondere das Verhältnis zwischen Produktanbieter und Vertrieb werde sich nachhaltig verändern. Als Folge dessen stehen auch traditionelle Vergütungsstrukturen, wie Bestandsprovisionen, auf dem Prüfstand. „Berater werden künftig klar dokumentieren müssen, welchen Mehrwert sie Kunden auch nach dem erfolgreichen Vertrieb von Finanzprodukten noch bieten“, erklärt Swen Köster, Senior Vice President Sales bei Moventum.
„Erst dann sind klassische Bestandsprovisionen nach MiFID II gerechtfertigt“, so Köster weiter.
Die Fondsplattform Moventum rät Beratern dazu, sich bereits heute mit den Anforderungen von MiFID II auseinanderzusetzen und womöglich das eigene Geschäftsmodell zu überdenken. „Zwar wird es auch künftig Bestandsprovisionen geben, doch erscheint Honorarberatung ab 2018 noch attraktiver als bislang“, betont Köster. „Da die Wahl des Vergütungsmodells für Berater sehr individuell ist, bieten wir unseren Partnern seit Jahren eine Auswahl unterschiedlichster Vergütungsmodelle, Honorarberatung, Provisionsmodelle und Kombinationen aus beiden Vergütungsformen“, so Köster. Hinzu komme, dass Moventum mit seiner europaweiten Ausrichtung bereits Erfahrung mit stark regulierten Märkten für Finanzprodukte habe. „Wir sind seit Jahren in Großbritannien aktiv. Die Regeln für den Finanzvertrieb ähneln in weiten Teilen dem, was auch im Zuge von MiFID II auch für den Rest Europas angedacht ist“, erklärt Köster.
Neben der Wahl des Vergütungsmodells sollten Berater bereits heute darauf achten mit Partnern zusammenzuarbeiten, die den wachsenden Anforderungen an ein unabhängiges Berichtswesen schon heute gerecht werden. „Mit MiFID II wird die Transparenz für Anleger noch weiter steigen. Dies bewerten wir grundsätzlich positiv. Vermittler, die schon heute auf eingespielte Lösungen vertrauen, können gegenüber Kunden mit diesem Alleinstellungsmerkmal punkten und werden ab 2018 nicht auf dem falschen Fuß erwischt“, betont Köster. (Quelle: PM Moventum S.C.A.)