Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.
- Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
- Vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55
- Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
- Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro verdoppelt
- Förderung der Baubegleitung
Aufgrund der energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 aus.
„Der hohe Anteil des KfW-Effizienzhauses 70 im Wohnungsneubau belegt den deutlich gestiegenen Baustandard. In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird eine 20-jährige Zinsbindung angeboten.
Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.
Die neuen Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick:
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15% der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 40: 10% der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 5% der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit