Die Ausbildungsordnung zum neuen Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wurde vom Gesetzgeber (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK]) unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft und bildet die Grundlage für die künftige Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses in der Versicherungswirtschaft. In rekordverdächtigen eineinhalb Jahren und unter Pandemiebedingungen gelang es den Sachverständigen der Sozialpartner der Arbeitgeberseite (BWV Bildungsverband) und der Arbeitnehmerseite (ver.di), den neuen Ausbildungsberuf auf den Weg zu bringen. „Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, außergewöhnlich viele Expert:innen aus der Branche einzubeziehen und gemeinsam so ein hochwertiges Ergebnis zu erzielen. Zeitweise haben rund 100 Bildungsverantwortliche mitgewirkt. Das ist eine Meisterleistung und unterstreicht die Bedeutung des Berufs für die Assekuranz“, so Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.
Was ist neu im Vergleich zu der aus dem Jahr 2006 stammenden und 2014 angepassten Ausbildungsordnung? Ein für alle Auszubildende verpflichtender Kern umfasst insbesondere digitale Kompetenzen, moderne Arbeitsund Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder. Darauf aufbauend ermöglichen fünf Wahlqualifikationen eine Spezialisierung für spätere Tätigkeitsfelder. Zum ersten Mal können IT-affine Auszubildende sich auch für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT und versicherungsfachlichem Bereich qualifizieren. Darüber hinaus wurde die Prüfungsstruktur verändert: Mit der sogenannten „gestreckten Abschlussprüfung“ werden alle schriftlichen Teilleistungen in die Abschlussnote einfließen.
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