Knapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gem. §34c GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter Investmentfonds, geschlossene Fonds und/oder sonstige Vermögensanlagen vermitteln zu dürfen. Diese Prognose ergibt sich aus der Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren ca. 20% der Vermittler, 41% haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV). 16% der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.