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Neu: Mit der Dialog Berater-App schnell zum Antrag

Mobile Vertriebsunterstützung für den Makler über iPad und Tablet PC: Eine gute Nachricht für Makler: Sie können ihren kompletten Vertriebsprozess jetzt auch von unterwegs wesentlich effizienter gestalten – dank der neuen Berater-App der Dialog Lebensversicherungs-AG. Die Funktionalitäten der App decken alle Schritte vom Beratungsgespräch bis hin zum E-Mail-Versand des voll ausgefüllten Antrags ab. Der Beratungs- und Antragsprozess kann so optimal in kürzester Zeit umgesetzt werden. Die Dialog Berater-App stellt in übersichtlicher und klarer Strukturierung alle Bereiche der mobilen Beratung dar und ist dadurch der ideale Begleiter bei allen Außenterminen. Auf iPad oder Tablet PC können Vertriebspartner der Dialog ihren Kunden alle wichtigen Produktinformationen im Gespräch zeigen oder ihnen per E-Mail zusenden. Alle Anwendungen in der App sind für die Bedienung auf dem Touchscreen optimiert. Mit der praktischen Merkliste lassen sich die Kundendaten speichern, dadurch entfällt ein aufwändiges wiederholtes Eingeben der Daten.

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Nur 20% der 34c-Inhaber sind „Alte Hasen“

Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren nur ca. 20% der 34c-Inhaber, hingegen muss fast jeder vierte Vermittler von Kapitalanlagen bis zum 31.12.2014 noch eine Qualifikation als Sachkundenachweis gemäß §34f GewO abschließen, um anschließend noch Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Das ergibt die Auswertung von über 2.800 Teilnehmer(innen) des GOING PUBLIC! Online-Qualifikations-Checks, den es auch als Exklusiv-Version für Vertriebe/Pools/KAGs etc. gibt.

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Provisionsgarantien können nicht gegeben werden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen ohne entsprechende Vertragsvereinbarung nicht verpflichtet ist, dass die variable Bezahlungshöhe des einzelnen Vermittlers, die an den erfolgreichen Abschlüssen gemessen wird, nicht variiert wird. Somit müssen die Vermittlungsunternehmen nicht unwiderruflich ihr Vertriebssystem beibehalten, was der Vermittler im Blick haben sollte. Die unternehmerische Organisationspflicht wird durch die freie Unternehmensverfügung begrenzt. Obwohl besonders bei Handelsvertretern davon ausgegangen wird, dass das Vertriebssystem einer ausreichenden Möglichkeit der Einnahme der Vermittler angepasst sein sollte. Es unterliegt dem Unternehmen die Betriebsgestaltung, in welchem Ausmaß wer tätig für das Unternehmen werden soll, nach eigener Vernunft vorzunehmen, was der grundrechtlich geschützten Unternehmensfreiheit entspricht.

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ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

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Zukunftssicherheit durch Konzentration auf Kernkompetenzen

Frühzeitige Weichenstellungen und nachhaltige Strategien sind auch für einen Versicherungsanbieter unerlässlich, um in einem bewegten Marktumfeld langfristig vertriebliche Erfolge feiern zu können. Im Prinzip geht es im Rahmen eines zunehmenden Wettbewerbsdrucks darum, die Zukunftssicherheit durch Konzentration auf die jeweiligen Kernkompetenzen zu erreichen. Nur so kann die Vielfalt in den Spartenstrategien erhalten bleiben.

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Vermögensschaden-Haftpflicht seit 1. Januar 2013 Pflicht

Für unabhängige Finanzberater, die eine Erlaubnis zum neuen 34 f Gewerbeordnung (GewO) beantragen, ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung seit dem 1. Januar 2013 im Erlaubnisverfahren nachzuweisen. Daher rät die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner Vermittlern von Vermögensanlagen, die sich nicht einem Haftungsdach angeschlossen haben, ihren bestehenden Versicherungsschutz zur Regulierung von Vermögensschäden in der vorliegenden Vertragskonstellation vom einem spezialisierten Fachmakler prüfen zu lassen. Darauf weist die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner hin. So sind heute am Markt neue Tarife, individuelle Deckungskonzepte oder im Einzelfall auch Rahmenvereinbarungen verfügbar.

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Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

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Mein Geld TV

Das aktuelle Video

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Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

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Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

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Vermittler müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen

Zum Jahreswechsel trat in Großbritannien eine neue Finanzmarktrichtlinie in Kraft, die als eine der weitreichendsten Regulierungen in der britischen Finanzindustrie seit Jahrzehnten gilt: die „Retail Distribution Review“ (RDR). Kern der Retail Distribution Review ist das grundsätzliche Verbot von Provisionszahlungen der Produktanbieter an Finanzberater und Makler. Alle neu abgeschlossenen Verträge für Versicherungs- und Investmentprodukte dürfen nur noch auf Basis einer unabhängigen, vom Kunden zu zahlenden Beratung zustande kommen.Die bislang üblichen Provisionen sowie alle anderen Zuwendungen der Produktgeber sind damit Vergangenheit. Standard Life hat in Großbritannien bereits 2004 damit begonnen, von provisionsbasierten auf Nettotarife für Versicherungsmakler umzustellen und gilt als RDR-Pionier.

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Fonds Finanz lädt ein zur 7. MMM-Messe

Fachmesse für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister im MOC München: Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH veranstaltet am Dienstag, dem 12. März 2013, die 7. Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse (MMM-Messe). Der Organisator der Fachmesse rechnet mit 170 Ausstellern und mehr als 4.400 Besuchern im MOC München. Das Rahmenprogramm bietet 80 Vorträge und Workshops mit Top-Referenten sowie umfangreiche Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Fachbesucher aus der Versicherungs- und Finanzdienstleisterbranche. Star-Redner ist der ehemalige Bundesminister Walter Riester. Die Messe findet von 9.00-18.00 Uhr statt. Besucher können sich für die kostenfreie Messe ab sofort unter www.mmm-messe.de anmelden.

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Honorarberatung 2013 – Entscheidung liegt bei Fondsvermittlern und Versicherungsmaklern

Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzesentwurf, welcher seit dem 01.01.2013 gültig ist, wodurch die Finanz-Honorarberatung in der Sektion Geldanlage reguliert werden soll. Es ist die Rede von einer Alternativkultur der Anlageberatung. Erstmalig ist die vergütete Beratung für geschlossene und offene Fonds autonom in der Gewerbeordnung (GewO) fixiert worden. Mit dem Titel „Honorar-Finanzanlagevermittler“, welcher begrifflich geschützt ist, kann sich der Vermittler bei seinen Kunden als unabhängig von Provisionen und objektiv darstellen. Um dies offiziell zu machen, ist ein Eintrag in ein öffentliches Register notwendig, wodurch die Tätigkeit auf Provisionsbasis untersagt wird. Die Neuregelung sieht bei Instituten, die sowohl Honorarberatung als auch provisionsabhängige Beratung anbieten, eine klare Trennung hinsichtlich der Organisation, Funktion und dem zuständigen Personal vor.

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