Denn nun steht fest, dass ein zukünftig „abhängiger“ Finanzberater nur noch „monetäre Zuwendungen / Provisionen“ aus dem Fondsbereich vereinnahmen darf, wenn diese dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und nicht die Erfüllung der Pflicht beeinträchtigen im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln !
Was bisher nur eine leere Worthülse im Entwurf war, und eher für Kopfschütteln und Belustigung gesorgt hat, ist seit 19.12.2014 durch die ESMA nun aber mit klaren Kriterien hinterlegt worden, wann eine solche Qualitätserhöhung NICHT vorliegt. Mit Rücksicht auf die Länge dieses Beitrages habe ich an dieser Stelle auf eine detaillierte Aufzählung all dieser KO-Kriterien verzichtet, empfehle es aber jedem Leser eindringlich sich selbst damit einmal zu beschäftigen, denn eines kann man daraus ganz klar ableiten:
Wer das Geforderte als „abhängiger“ Berater zukünftig auch noch in der Form des reinen Fondspickers für all seine Fondskunden in gleicher Qualität leisten, garantieren und sicherstellen will, hat meinen vollsten Respekt !
Wie ja auch schon die generelle Formulierung „Qualitätserhöhung einer Dienstleistung durch Entgegennahme monetärer Zuwendungen“ schwierig erscheint, umso schwieriger dürfte die Belegung und der Beweis der geforderten Sachverhalte in Zukunft für den Fondspicker unter den §34f-lern sein.
Die Anbieter von qualitativ guten und bewährten standardisierten Fondsvermögensverwaltungslösungen dürfen sich dagegen bereits heute die Hände reiben. Der Gesetzgeber spielt Ihnen und Ihrem Produktangebot mit dieser Vorgabe einfach perfekt in die Karten. Denn, alles, was er an Qualitätskriterien lt. ESMA im Rahmen der MIFID II fordert, ist in einer guten Fondsvermögensverwaltung bereits ein Automatismus und Standard. Hier geht es um Punkte, wie regelmässiges Reporting, Verlustschwelleninformationen, breite Diversifikation, Zugang zu Onlinetools für den Kunden sowie kein Verkauf von ausschließlich eigenen Fonds, um nur einige Aspekte zu nennen.
Auch wenn bis 2017 noch zwei Kalenderjahre ins Land gehen, es kann nie zu früh sein das eigene aktuelle Geschäftsmodell im Fondsbereich rechtzeitig zu überdenken und zu hinterfragen. Und selbstverständlich bei Bedarf umzustellen, bevor es später Dritte für einen tun.
Dirk Fischer