Berater

Qualitätserhöhung der Beratungsdienstleistung durch die Vereinnahmung von Provisionen ? – Die Quadratur des Kreises !

Seit einiger Zeit beschäftigt sich unsere Branche ja schon intensiv mit den Regelungen von MIFID II und deren Auswirkungen auf die zukünftige Fondsberatung – speziell für Vermittler mit der Erlaubnis nach §34f GeWo. Hatte wir uns bisher schon darauf eingestellt, dass es ab 3.1.2017 zwei generelle Wege geben wird, nämlich die „unabhängige“ Beratung als reine Honorarberatung mit komplettem Provisionsvereinnahmungsverbot gemäß der Erlaubnis nach §34h, sowie die „abhängige“ Beratung, wo sich der Berater nur aus einem klar definierten begrenzten Produktspektrum bedienen darf, erhält der Sachverhalt nun über die am 19.12.14 veröffentlichten ESMA-Empfehlungen zur Provisionsvereinnahmung eine völlig neue Brisanz.


Denn nun steht fest, dass ein zukünftig „abhängiger“ Finanzberater nur noch „monetäre Zuwendungen / Provisionen“ aus dem Fondsbereich vereinnahmen darf, wenn diese dazu bestimmt sind, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern und nicht die Erfüllung der Pflicht beeinträchtigen im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln !
Was bisher nur eine leere Worthülse im Entwurf war, und eher für Kopfschütteln und Belustigung gesorgt hat, ist seit 19.12.2014 durch die ESMA nun aber mit klaren Kriterien hinterlegt worden, wann eine solche Qualitätserhöhung NICHT vorliegt. Mit Rücksicht auf die Länge dieses Beitrages habe ich an dieser Stelle auf eine detaillierte Aufzählung all dieser KO-Kriterien verzichtet, empfehle es aber jedem Leser eindringlich sich selbst damit einmal zu beschäftigen, denn eines kann man daraus ganz klar ableiten:   

Wer das Geforderte als „abhängiger“ Berater zukünftig auch noch in der Form des reinen Fondspickers  für all seine Fondskunden in gleicher Qualität leisten, garantieren und sicherstellen will, hat meinen vollsten Respekt !  
Wie ja auch schon die generelle Formulierung „Qualitätserhöhung einer Dienstleistung durch Entgegennahme monetärer Zuwendungen“ schwierig erscheint, umso schwieriger dürfte die  Belegung und der Beweis der geforderten Sachverhalte in Zukunft für den Fondspicker unter den §34f-lern sein.

Die Anbieter von qualitativ guten und bewährten standardisierten Fondsvermögensverwaltungslösungen dürfen sich dagegen bereits heute die Hände reiben. Der Gesetzgeber spielt Ihnen und Ihrem Produktangebot mit dieser Vorgabe einfach perfekt in die Karten. Denn, alles, was er an Qualitätskriterien lt. ESMA im Rahmen der MIFID II fordert, ist in einer guten Fondsvermögensverwaltung bereits ein Automatismus und Standard. Hier geht es um Punkte, wie regelmässiges Reporting, Verlustschwelleninformationen, breite Diversifikation, Zugang zu Onlinetools für den Kunden sowie kein Verkauf von ausschließlich eigenen Fonds, um nur einige Aspekte zu nennen.

Auch wenn bis 2017 noch zwei Kalenderjahre ins Land gehen, es kann nie zu früh sein das eigene aktuelle Geschäftsmodell im Fondsbereich rechtzeitig zu überdenken und zu hinterfragen. Und selbstverständlich bei Bedarf umzustellen, bevor es später Dritte für einen tun.

Dirk Fischer

print

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

Mein Geld Jahresrückblick 2024

Vielen Dank für ein erfolgreiches Jahr 2024 – Auf in ein spannendes 2025

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 05 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben