Berater

Statement zur Bedeutung von Qualitätsstandards für Haftungsdächer

Haftungsdachberater ohne Qualifikation und Qualität in der Beratung? Und wieder ein Anrufer und die gleiche Antwort: „Nein, wir sind als Haftungsdach nicht an erster Stelle für die Haftung der Berater, sondern als ´Finanzdienstleistungsinstitut´ für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen zuständig, um eine bedarfsgerechte Anlageberatung sicherzustellen.“ Beratermarkt braucht Qualität – BaFin lizensierte Institute gewährleisten den höchsten Standard Die aktuelle Diskussion macht eine Klarstellung nötig: Als qualitätsorientiertes Haftungsdach besteht unsere Aufgabe an erster Stelle darin, hoch qualifizierten Anlageberatern, sogenannten „Investment Professionals“ ein „Set up“ für den Beruf des Finanzberaters zu bieten.

Ähnlich wie im „private banking“ einer Bank oder Sparkasse, helfen wir dem Finanzberater als Stabsabteilung in allen Bereichen, die er zur Umsetzung seiner Tätigkeit als Anlage-, bzw. Honoraranlageberater benötigt. Wir bieten Unterstützung bei Produktprüfung und Research, Technik/IT, Verwaltung, Abwicklung, Kundenkommunikation, des Marketings, etc. Ebenso gehört zur Dienstleistung eines Haftungsdaches auch die korrekte Aufbereitung und Umsetzung der rechtlichen Anforderungen aus beispielsweise KWG, MIFID, KAGB, Kleinanlegerschutzgesetz und Weiteren. Die Schulung unserer vertraglich gebundenen Agenten gehört dabei zum Standard. Darüber hinaus ist auch ein striktes Risikocontrolling integraler Bestandteil des Geschäfts- und Dienstleistungsprozesses des Haftungsdaches.

Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben wird bei BaFin lizensierten Instituten nicht von Gewerbeämtern sondern direkt, in einem sehr aufwendigen Prozess, durch die BaFin als Aufsichtsbehörde strengstens überwacht. Kurzum, wir tragen Sorge dafür, dass unsere Berater rechtssicher, bedarfsgerecht und effizient arbeiten und beraten können.
Soweit so gut, zu den Grundlagen, Anforderungen und Aufgaben eines Haftungsdaches!

Leider nehmen wir jedoch immer wieder, durch persönliche Gespräche oder Medienberichte bedenkliche Tendenzen wahr: es wird darüber berichtet, dass z.B. Haftungsdachanbieter angeblich geneigt seien ungeschulte/ungeprüfte und damit faktisch „fachlich nicht geeignete“ Berater in Ihr Haftungsdach aufzunehmen.

Diese Entwicklungen sind in hohem Maße bedenklich und wir als NFS möchten uns hiervon klar distanzieren. Führte das doch in der Folge zu qualitativ ungeeigneten Finanzberatern die das Ansehen und die Reputation von auf hohe Beratungsqualität ausgerichteten Beratungsunternehmen unterminieren und unter Umständen auch das Image von Qualitätsanbietern in Mitleidenschaft ziehen könnte. Artikel in der Finanzpresse und ebenso öffentliche Diskussionen, in denen vertraglich gebundene Haftungsdachpartner gleichgesetzt werden mit minderer Qualifizierung und somit auch minderer Beratungsqualität sind untragbar.

Qualität braucht konsequente Standards

Derzeit Fragen Kunden bei wichtigen, finanziellen Lebensentscheidungen hauptsächlich ihren Steuerberater! Das beruht nicht auf der Basis einer besonders emotionalen Bindung, sondern Steuerberater genießen einen guten Ruf. In der Investmentbranche wird uns dieses Vertrauen nur dann unvermindert zu Teil werden, wenn wir Qualitätsstandards nicht nur definieren, sondern auch flächendeckend umsetzen. Ein Berater der in diesem Marktumfeld tätig werden möchte, oder als „alter Hase“ beabsichtigt seinen Beruf fortzuführen, sollte der Sachkundeprüfung im Rahmen §34f GewO, als Mindestqualifikationsanforderung, nicht aus dem Weg gehen. Um auf die Qualifizierungs-Ebene eines Steuerberaters im allgemeinen zu kommen, müssten wir gar noch einen Schritt weiter gehen und über ein Studium zum Bankkaufmann, BWL/VWLer oder Financial Planner nachdenken.

Die Herangehensweise der NFS als Haftungsdach für „professionelle Anlageberater“ ist geprägt durch höchste Qualitätsstandards in der Auswahl der angebundenen „tied agents“ und mithin in der Folge auch in der Kundenberatung. Leitbild ist eine breite Produktvielfalt (Investmentfonds incl. ETFs, Anleihen, Aktien, Zertifikate, uvm.) und daher in jedem Fall eine anlegergerechte, an den Bedürfnissen der Investoren orientierte Beratung.
Es ist uns wichtig, die Qualität weiterhin in den Mittelpunkt unseres Handels zu stellen und energisch dafür einzutreten. Der Bereich der bankenunabhängigen Anlageberatung gewinnt nur durch die Einbettung in fachlich und inhaltlich hoch qualifizierte, lizensierte Institute wie die NFS und gleichartige Institute, in Zusammenarbeit mit hervorragend ausgebildeten Beratern an Qualität, Attraktivität und Reputation. Nur so kann der Berufsstand des „Anlage-, und Honoraranlageberaters“ gestärkt werden. Kunden haben ein Recht auf seriöse und qualifizierte Beratung und ebenso haben qualifizierte Berater ein Recht auf ihren guten Ruf!

von Christian Hammer und Peer Reichelt, Geschäftsführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH (NFS)

 

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