Nach der Vorlage der Geschäftsergebnisse des Berichtszeitraumes 2011 und der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat stimmten die Delegierten auch allen weiteren Tagesordnungspunkten zu, die vorwiegend formale Änderungen und Ergänzungen der Satzungen, Leistungspläne und Versicherungsbedingungen beinhalteten.
Der BVV geht davon aus, dass die bisher nur für private Versicherungsverhältnisse geltende „Unisex-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Anwendung findet. Aus diesem Grund führt der BVV die Unisex-Regelung insbesondere für seine Altersrententarife ein und erhöht in diesem Zusammenhang für Neuverträge mit Hinterbliebenenleistungen die Rentengarantiezeit von derzeit fünf auf fünfzehn Jahre.
Anschließend würdigte der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Heinz Laber, in einer Laudatio die Verdienste von Frau Renate Bloß-Barkowski, die als langjährige Vertreterin der Mitglieds- und Trägerunternehmen aus dem Aufsichtsrat des BVV ausschied. Als neues Mitglied folgt ihr Herr Edwin Echl nach, Mitglied des Vorstandes der SEB AG.
Im Rahmen der Mitgliederversammlungen verwies BVV-Vorstandsmitglied Dr. Helmut Aden auf die hohe Wertigkeit der betrieblichen Altersversorgung und die Bedeutung des BVV für die Unternehmen der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche. Dabei nahm Aden Bezug auf die Anfang Juni publizierten Testergebnisse des Magazins ÖKO-TEST, in denen der BVV sehr gute Resultate erzielte: „Die betriebliche Altersversorgung ist die effizienteste Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge und ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung optimal. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen an den Kapital-märkten ist der BVV mit seinen Produktlösungen und Serviceangeboten für die kommenden Herausforderungen erstklassig aufgestellt. Das bestätigen uns nicht nur unabhängige Analysen,sondern auch unsere Mitglieder immer wieder.“
Quelle: www.presseportal.de