Die Einführung der neuen EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), die im März 2021 in Kraft getreten ist, erlegt Vermögensverwaltern, die ESG-Produkte anbieten, neue Transparenzund Berichtspflichten auf. Die Verordnung soll für Anleger größere Transparenz sicherstellen und die Gefahr des sogenannten „Greenwashings“ verringern, bei dem ungeeigneten Investments aus Marketinggründen ein „grünes“ Etikett angehängt wird.
Auf Produktebene wird die Einführung zweier wichtiger Klassifizierungen bestimmen, in welchem Maße Nachhaltigkeitsrisiken und -ziele in den Anlageprozess und das Produkt integriert sind. Hierfür wird zwischen Produkten unterschieden, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, und jenen, bei denen ein nachhaltiges Ziel im Mittelpunkt steht. Fonds, die entweder eine nachhaltige Anlage oder eine Reduzierung der CO2-Emissionen anstreben, gelten als „Artikel 9“-Fonds nach SFDR. Und ETFs, die in diese Kategorie fallen, dürften die größte Wirkung im Hinblick auf den Wandel und eine nachhaltigere Zukunft haben.
Das kräftige Wachstum und die Nachfrage der Anleger nach einer Mitwirkung am Übergang auf eine ökologische Wirtschaft halten an. Daher erwarten wir, dass die Impulse und das Momentum hinter dem Wachstum von ESG-ETFs 2021 in Europa fortbestehen dürften.
Wir rechnen mit einem kräftigen Wachstum bei ESG-ETFs, die unter Artikel 9 fallen, wie etwa sogenannte „Paris-aligned“- Strategien. Da die Transparenzvorteile von ETFs die höhere Transparenz im Zuge dieser neuen EU-Verordnung ergänzen, werden aus unserer Sicht viele Anleger das ETF-Vehikel verwenden, um ihre ESG-Anlageziele in diesem Jahr zu erreichen. Auch Franklin Templeton bietet ETFs an, die nach den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet sind.
Marcus Weyerer,
ETF-Spezialist