Kaufangebots in den Freiverkehr zu wechseln. Der Primärmarkt ist gleichwertig mit dem m:access der Börse München oder dem Entry Standard der Börse Frankfurt. Emittenten, auch solche des zum Jahresende schließenden Frankfurter First Quotation Boards, können mit Prospekt oder in bestimmten Fällen auch mit einem Exposé Einbeziehungsanträge stellen. Bei der Antragsstellung per Exposé muss der Emittent folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Der Sitz des Emittenten muss sich in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung befinden,
– es muss ein Grundkapital von mindestens 250.000 Euro oder einem vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung vorhanden sein,
– der Nennbetrag oder rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital muss mindestens 1 Euro betragen oder einen vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung und
-es muss eine operative Geschäftstätigkeit über die letzten 3 Jahre vorliegen, mit einem positiven Ergebnis der beiden letzten Geschäftsjahre.
Neben den Listingvoraussetzungen müssen die Unternehmen zusätzliche Transparenzvorschriften und Folgepflichten für den Primärmarkt einhalten:
Quasi-Ad-hoc-Pflicht
Unternehmenskalender
Jahresfinanzbericht (spätestens nach 6 Monaten)
Halbjahresfinanzbericht (spätestens nach 3 Monaten)
Unternehmenskurzportrait (jährlich zu erneuern)