Investmentfonds

Die Regulierungswut kennt keine Grenzen

Die Regulierungswut kennt keine Grenzen

 

Politiker sprechen gerne von Erleichterungen für die Wirtschaft durch Deregulierung. Wer den 172-seitigen Gesetzentwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ gelesen hat, weiß, dass genau das Gegenteil der Trend ist. Dieses Jahr wird die Zahl der Beamten in den Bundesministerien die Marke von 30.000 überschreiten. Sie müssen beschäftigt werden, koste es, was es wolle. Die Bundesregierung plant in diesem Jahr alleine für sich und ihre nachgelagerten Behörden 101 Regierungsbauten. Die Kosten sollen sich auf 4,8 Milliarden Euro belaufen. Zudem meldet der Bundesnachrichtendienst akuten Platzmangel in der erst 2019 bezogenen BND-Zentrale in Berlin-Mitte. Erweiterungspläne für Berlin oder ein Neubau am alten Sitz in Pullach werden geprüft. Erste Kostenschätzungen belaufen sich auf 1,3 bis 1,7 Milliarden Euro. 2025 soll der Amtssitz des Bundespräsidenten und seiner Mitarbeiter renoviert werden. Übergangsweise soll in Moabit ein Ausweich Neubau erstellt werden. Geplante Kosten: 113 Millionen Euro. Die EU will neue Richtlinien zur Schuldenbegrenzung beziehungsweise -reduktion ihrer Mitgliedsstaaten einführen. Die Bundesregierung macht das, was in der freien Wirtschaft gang und gäbe ist. Man sucht den Ausweg aus dem Regulierungs-Irrgarten. Die „Schwarze Null“ wird durch „Sondervermögen“ möglich.

Auch in der Investmentbranche sind der Regulierung keine Grenzen gesetzt. Zum Jahresbeginn wurden die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) durch das Basis-Informationsblatt (BIB) ersetzt. Seitdem findet man statt einer Kostenquote (TER) nur noch Szenario-Berechnungen, die eher zur Abschreckung als zur Information geeignet sind. Ob ein Fonds 15 Prozent oder 30 Prozent seiner Erträge steuerfrei für den Anleger generiert, ist hingegen keine Pflichtangabe im BIB. ESG-Kriterien, die seit kurzem nun auch jeder Finanzanlageberater bei seinen Kunden abfragen muss, gehören offensichtlich auch nicht zu den Basis-Informationen.

Im Gegenzug für den Verzicht auf ein sofortiges Provisionsverbot will die zuständige EU-Kommissarin unter anderem mehr Transparenzpflichten, verschärfte Bedingungen für Konditionsanreize, ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, eine leicht verständliche Beratung und vieles mehr. Man mag sich gar nicht vorstellen, was da noch alles auf uns zukommt. Dass 2,67 Billionen Euro (!) auf Tages-, Spar- und Festgeldkonten gehortet werden, verwundert nicht. Hier der weiß Kunde wenigstens, was er bekommt: Für die täglich fälligen Einlagen (aktuell 1,84 Billionen Euro) gibt es aktuell im Schnitt nur 0,12 Prozent Zinsen – und das ohne BIB und ex-ante-Kostenausweis.

JÜRGEN DUMSCHAT

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