Doch neben der Nachhaltigkeit gibt es auch weitere Themen wie zum Beispiel den Anlegerschutz und die Finanzmarktstabilität auf der Agenda der EU-Kommission. Somit könnte eine Überarbeitung der für Investmentfonds geltenden UCITS-Richtlinie im Fokus stehen. Somit stellt sich für Fondsanbieter und Investoren die Frage, welche Themen die neue EU-Kommission hierbei besonders berücksichtigen wird. Der erste Punkt, der schon heute klar ist, ist die Umsetzung des Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Diese Initiative wurde von der alten EU-Kommission auf den Weg gebracht und wird unter der neuen Führung umgesetzt werden.
Unklar ist allerdings, wann der Aktionsplan erweitert wird, denn derzeit bezieht sich die Initiative nur auf die Bereiche Umwelt und Klima, also das E in ESG. Somit sollten sich Anleger schon heute darauf vorbereiten, das sich die neue EU-Kommission in dieser Legislaturperiode mit der Erweiterung der Initiative auf die Themen Soziales, das S in ESG, und Unternehmensführung, das G in ESG, beschäftigen wird. Ebenso ist davon auszugehen, dass es Nachbesserungen bei den einzelnen Punkten geben wird, da die Stärken und Schwächen der neuen Regulierung im Detail erst in der praktischen Umsetzung deutlich werden. Unklar ist allerdings noch, ob und wie das Thema Nachhaltigkeit in einer überarbeiteten Version der UCITSRichtlinien aufgenommen wird.
Desweiteren werden sich die EUKommission, wie auch die europäische Wertpapieraufsicht (ESMA), sehr wahrscheinlich mit dem Thema Fondskosten beschäftigen. Kernpunkt werden hierbei, neben einer größeren Transparenz für die Anleger, insbesondere die für einzelne Dienstleistungen innerhalb der Fonds anfallenden Kosten sowie eine weitere Harmonisierung der Kostenarten sein. Zudem dürften auch die sogenannten Performance Fees, also Gebühren, die aufgrund der erzielten Wertentwicklung anfallen, erneut auf dem Prüfstand stehen, da deren Umsetzung in den Fonds in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt wird. Gerade der letzte Punkt ist im Hinblick auf die Harmonisierung der EU Märkte wichtig, da mit einer einheitlichen Regelung in diesem Bereich eine weitere Vertriebshürde innerhalb der EU verschwinden würde.
Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass sich zumindest die ESMA in der nahen Zukunft mit dem Thema moderne Portfoliomanagementtechniken und hier insbesondere mit der Wertpapierleihe beschäftigen wird. Die Vorschriften für die Wertpapierleihe sind derzeit noch relativ weit gefasst, was dazu führt, dass immer mehr Fondsanbieter versuchen, mit dieser Technik sowohl für die jeweiligen Fonds, wie aber auch für sich, Zusatzerträge zu errzielen. Die zunehmende Beliebtheit der Wertpapierleihe bei einer gleichzeitig fehlenden Transparenz könnte dazu führen, dass hier systemische Risiken schlummern, die es aus Sicht der ESMA aufzudecken gilt, bevor diese in der Realität eintreten.
Zusammenfassend bin ich der Ansicht, dass die EU-Kommission in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit der ESMA die UCITS-Regulierung überarbeiten und dabei insbesondere das Thema nachhaltige Geldanlage stärken wird. Ebenso werden die Regulatoren versuchen, einzelne Markthindernisse, wie zum Beispiel im Bereich der Fondsgebühren, zu beseitigen, um den innereuropäischen Markt weiter zu harmonisieren und zu stärken. Zudem werden die EU-Kommission und die ESMA versuchen, eventuelle Schwächen der bestehenden UCITSRegulierung auszubessern, um so die Anleger vor möglichen Verlusten zu schützen und eventuelle systemische Risiken zu minimieren. Hierzu gehört auch, eine größtmögliche Transparenz zu schaffen.
Alles in allem betrachtet könnte eine Überarbeitung der UCITS-Regulierung für die Anleger sehr positiv sein, während sich die Fondsanbieter wie immer über den steigenden Arbeitsaufwand beklagen werden. Letztendlich sind die Fondsanbieter die Treuhänder der Anleger und sollten ihren Kapitalgebern auf allen Ebenen Rechenschaft ablegen. Da es aber gerade im Bereich der Gebühren und beim Einsatz von modernen Managementtechniken an Transparenz mangelt, ist es nur richtig, wenn die Regulatoren das Recht der Anleger einfordern.
Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Refinitiv.
(Detlef Glow)