– der Fondsmanager, die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH (SIAM), trägt 100% der entstehenden Aufwendungen.
Grundsätzlich dürfen Finanzportfolioverwalter mit Beginn nächsten Jahres keine Zuwendungen mehr im Rahmen der von ihnen erbrachten Wertpapierdienstleistungen annehmen.
Unter dieses Zuwendungsverbot fallen auch Research-Dienstleistungen, welche als nicht monetärer (geldwerter) Vorteil zählen. Entsprechend stellt sich die Frage nach dem Umgang mit diesem Sachverhalt. Zukünftig kann Research in der Portfolioverwaltung nur dann genutzt werden, wenn das Portfoliomanagement die Kosten aus eigenen Mitteln bezahlt oder diese in Form von Analysegebühren an seine Kunden weiterleitet.
Eine weitere mögliche Vorgehensweise wird sein, die Kosten zunächst selbst zu tragen und danach auf die einzelnen Fonds aufzuteilen, die vom Inhalt des Researchmaterials profitieren.
„In der Diskussion um die Übernahme der Kosten wird der steigende Aufwand durch regulatorische Anforderungen oft vernachlässigt“, kommentiert Dr. Peter Andres, Geschäftsführer der SIAM, die Debatte der letzten Wochen. „Eine Weiterleitung der Kosten an unsere Kunden würde unweigerlich deren Anlageergebnis schmälern. Ein wesentlicher Grund, weshalb wir uns gegen diesen Umsetzungsweg entschieden haben.“ (Hansainvest)