Den Anlegern der mittlerweile insolventen Fonds der Frankfurter S&K-Unternehmensgruppe, darunter unter anderem die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, steht erneut Ärger ins Haus. Die jeweiligen Fonds waren Teil der S&K- Unternehmensgruppe der Herren Stephan Schäfer und Jonas Köller. Sie wurden zusammen mit der Hamburger United Investors-Gruppe der Herren Hauke Bruhn und Thomas Gloy aufgelegt. Gegen sämtliche Herren läuft seit dem 24.09.2015 ein Strafverfahren vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wegen schweren gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs sowie wegen Untreue.
Im Fokus der Anklage, wie auch zahlreicher von der PIA ProtectInvestAlliance gegen die S&K- Unternehmensgruppe geführter zivilrechtlicher Verfahren, steht der Vorwurf, dass ein Schneeballsystem entworfen und aufrechterhalten wurde, mittels dessen sich die an der S&K-Unternehmensgruppe beteiligten Personen primär persönlich bereichern wollten. Entsprechend steht der Vorwurf im Raum, dass die jeweils an die betroffenen Fonds-Anleger ausgezahlten Gewinne nur Scheingewinne darstellten.
Diesen Vorwurf macht sich nun der Insolvenzverwalter zu Nutze und hat die Insolvenzanfechtung sämtlicher erbrachter Auszahlungen an die Anleger erklärt, da diese sich als „unentgeltliche“ Leistung im Sinne der Insolvenzordnung darstellen würden. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters bestand für die Anleger kein Anspruch auf den Erhalt der Ausschüttungen. Folge dieser Insolvenzanfechtung ist grundsätzlich die Verpflichtung der Anleger, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Die PIA ProtectInvestAlliance – die Kanzleiplattform der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – bietet betroffenen Anlegern anwaltliche Beratung und Vertretung an, um eine genauere Prüfung des Einzelfalles vorzunehmen. Es ist derzeit gerade weder im Strafverfahren noch in den Zivilverfahren rechtskräftig erwiesen worden, dass tatsächlich ein Schneeballsystem vorlag. Entsprechend kann nicht ohne tatsächlichen Nachweis die Insolvenzanfechtung erklärt und behauptet werden, die Anleger hätten „unentgeltliche“ Leistungen erhalten. Der Insolvenzverwalter selbst trägt hierzu bislang auch keine Beweise vor. Dennoch verlangt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung bereits bis zum 28.11.2016 und danach die Anmeldung der Rückzahlung zur Insolvenztabelle.
Geschädigte Anleger können sich an info@pia.de wenden, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen und im Einzelfall der Insolvenzanfechtung entgegenzutreten.
(Quelle: Pressemitteilung der PIA ProtectInvestAlliance)