Damit hat der Offene Immobilienfonds im Jahr 2017 insgesamt 5,88 Euro je Anteil oder rund 421 Millionen Euro ausgeschüttet. Die
Dezemberausschüttung ist für Privatanleger zu 100 Prozent steuerfrei, da die neue Investmentsteuerreform erst 2018 in Kraft tritt.
Zum 1. Januar 2017 hatte M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA als abwickelnde Depotbank die Verwaltung des Sondervermögens übernommen und führt das Verfahren der Auflösung treuhänderisch für alle Anleger des KanAm grundinvest Fonds fort. Die
Depotbank wird bis zum Abschluss des Abwicklungsverfahrens alle weiteren Schritte einschließlich der restlichen Auszahlungen an die Anleger vornehmen.
798 Millionen Euro verbleibende Liquidität
Grundsätzlich kann zur Absicherung von Risiken, die sonst zu einer Zahlungsunfähigkeit des Sondervermögens führen könnten, nur frei verfügbare Liquidität zur Ausschüttung kommen. Infolge der regelmäßigen Überprüfung aller Risiken konnte aktuell eine zur Ausschüttung frei verfügbare Liquidität identifiziert werden. Im Wesentlichen wird diese aus frei werdenden steuerlichen Einbehalten gespeist. Die einzubehaltende Liquidität muss in Abhängigkeit von Risiken aus der Fondsabwicklung gesehen werden. Maßgebliche Bezugsgröße ist dabei das ursprüngliche Immobilienvermögen von rund 6,4 Milliarden Euro. Nach der Ausschüttung verbleibt im Fonds eine Liquidität von rund 798 Millionen Euro, also rund 12,5 Prozent des ursprünglichen Immobilienvermögens.
Die nächsten Ausschüttungen sind vom Abnehmen der Risiken und vom Verkauf der letzten vier im Fonds befindlichen Objekte abhängig. Sobald ausreichend Mittel für eine Ausschüttung zur Verfügung stehen, werden die Anleger über den Zeitpunkt und die Höhe informiert.
(KanAm)