Nebenkostenabrechnung an Silvester: Frist verstrichen
Nürnberg (ots) – Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, reicht ein Einwurf der Abrechnung an Silvester nicht aus, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.