Geht irgendwie schnell übers Internet und hat was mit Geld zu tun. Aber was die verschiedenen Typen nun genau bedeuten, wie sie funktionieren – darüber herrscht oft Unklarheit. Exporo, Branchenprimus für Immobilien-Crowdinvesting, klärt auf.
Das Crowdfunding: Mit der Freiheitsstatue fing alles an
Beim Crowdfunding will eine Vielzahl von Menschen etwas finanzieren, ohne unbedingt selber etwas daran zu verdienen. Das erste große und erfolgreiche Crowdfunding-Projekt war die Freiheitsstatue in New York. Es fehlten 100.000 US-Dollar für den Sockel, die dann 1885 dank Joseph Pulitzer, Herausgeber der Zeitung New York World, zusammenkamen: Er versprach, den Namen jedes Spenders zu veröffentlichen, und sei der gespendete Geldbetrag noch so klein. So etwas wird auch Spenden-Crowdfunding genannt und gibt es noch heute, meistens aber inzwischen günstig übers Internet organisiert.
Das Crowdinvesting: Die ganz große Höhle der Löwen
In der TV-Sendung „Höhle der Löwen“ stellen Unternehmer ihre Geschäftsidee vor und versuchen, Jury-Mitglieder als Geldgeber zu gewinnen. Sie versprechen dafür einen Anteil an der Firma oder am Gewinn. Beim modernen Crowdinvesting ist die Bühne eine Internet-Plattform, und es können sich Hunderte oder Tausende Juroren, also Geldgeber, beteiligen.
Populär ist in Deutschland bislang nur das Immobilien-Crowdinvesting geworden, also die Beteiligung an Bauvorhaben. Ab 500 Euro kann man dabei sein, die Renditen betragen meist fünf bis sechs Prozent bei Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten.
Beim in Deutschland üblichen Immobilien-Crowdinvesting handelt es sich nicht um echte Unternehmensbeteiligungen, bei denen man am Gewinn beteiligt ist. Vielmehr gibt der Geldanleger dem Bauträger ein so genanntes Nachrang-Darlehen und bekommt einen festen Zins zugesagt. Nachrang-Darlehen werden wie Eigenkapital eingestuft und sind daher riskant, denn bei einer Insolvenz würde der Crowd-Investor nachrangig ausbezahlt. Zwar noch vor den Gesellschaftern, aber nachrangig etwa zu Banken. Das Crowdinvesting wird deswegen über das Kleinanlegerschutzgesetz reguliert. Privatanleger dürften maximal 10.000 Euro investieren.
Crowd-Lending: Vom Privat-Urlaub bis zum Bürokomplex
Lending kommt vom englischen Verb „to lend“, was leihen oder borgen bedeutet. Es geht aber beim Crowdlending in der Regel nicht um eine Leihe, sondern ebenfalls um einen Kredit für ein Projekt. Der Geldgeber erhält die Zusage, dass er sein Geld zurückerhält – je nach Vereinbarung mit oder ohne Zinsen. Das entspricht mehr oder weniger dem Crowdinvesting mit Nachrang-Darlehen.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Crowdlending bislang überwiegend von Privatpersonen nachgefragt wird, etwa wenn jemand einen Kredit für den Urlaub oder ein neues Auto braucht. Crowdlending mit Unternehmen als Kreditnehmer gibt es ebenfalls, wird aber anders als Crowdinvesting meist indirekt abgewickelt: Zwischen Geldgeber-Gruppe (Crowd) und Kreditnehmer steht eine Gesellschaft, z.B. eine GmbH, die nur für diesen Zweck gegründet wird. Der Kreditnehmer schließt also mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag, nicht mit einer Privatperson. Dadurch können einerseits höhere Beträge finanziert werden, andererseits gilt ein Crowdlending-Darlehen als Fremdkapital und ist daher erstrangig besichert, also weniger riskant. (exporo)