die Genehmigung der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin erhalten, ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anbieten zu dürfen. Damit erweitert die von der Heydt Invest SA ihr Tätigkeitsgebiet deutlich und steht nun auch Initiatoren und Vermögensverwaltern von deutschen OGAW-Fonds vollumfänglich zur Verfügung.
Die nach Luxemburger Recht vollregulierte Fondsgesellschaft von der Heydt Invest SA realisiert und administriert Publikums- und Spezialfonds als „White Label“-Produkte für Fondsinitiatoren und Vermögensverwalter. Als „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ (OGAW) werden diese durch die europäische OGAW-Richtlinie und in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) reguliert. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun dem von der Gesellschaft gestellten Antrag auf Genehmigung des „grenzüberschreitenden Dienstleitungsverkehrs“ gemäß Artikel 16 und 18 der OGAW-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des § 51 Abs. 1 KAGB stattgegeben.
„Mit der erfolgten Genehmigung der BaFin sind wir jetzt in der Lage, unser bewährtes Dienstleistungsangebot auch Initiatoren und Vermögensverwaltern von deutschen Fonds zur Verfügung zu stellen“, erläutert Stephan Blohm, Geschäftsführender Verwaltungsrat der von der Heydt Invest SA.
Die für Deutschland genehmigten Tätigkeitsfelder entsprechen den von der für die Gesellschaft zuständigen Luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF genehmigten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen. Initiatoren und Vermögensverwaltern von deutschen OGAW-Fonds können so vollumfänglich auf die Unterstützung der von der Heydt Invest SA bei Auflage, Verwaltung, Risikomanagement und Investment Controlling sowie Marketing und Vertrieb ihrer Fonds zurückgreifen. Durch dieses Dienstleistungspaket werden Initiatoren in die Lage versetzt, ihre eigenen Anlagestrategien in einem regulierten Mantel institutionellen Investoren, Vertriebspartnern und Endkunden auf nationaler und internationaler Ebene zugänglich zu machen.