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Absicherung gegen Naturgefahren – auch Mieter machen sich wetterfest

Wie sich Mieter gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren absichern

sethink / Pixabay

Wie sich Mieter gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren absichern

München. Naturkatastrophen verursachen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Extreme Wetterlagen werden zunehmen – auch in Bayern. Und zwar gerade in Gegenden, in denen kein Mensch damit gerechnet hat, dass eine Überschwemmung infolge kräftiger Starkregen nahezu alles zerstören kann. Dabei gehören nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zu den Betroffenen. „Viele Menschen meinen, es könne sie nicht treffen. Das ist ein fataler Irrtum“, weiß Sigrid Reichardt, Hauptabteilungsleiterin für private und gewerbliche Sachversicherungen bei der Versicherungskammer Bayern.

Hauseigentümer sollten sich deshalb gut beraten lassen und absichern. Zumal sie ab 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen mehr erhalten werden. Aber auch für Mieter können Schäden, die durch Naturgefahren entstehen, riskant sein. Und zwar dann, wenn sie das Hab und Gut innerhalb der Mietwohnung oder des gemieteten Hauses zerstören, also insbesondere den eigenen Hausrat, denn dieser wird nicht von der Versicherung des Eigentümers gedeckt, erklärt Reichardt.

Werden beispielsweise durch einen Sturm ganze Bäume im Garten entwurzelt und die Fassade des Hauses beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Regel für Aufräumarbeiten der Bäume im Garten und für Reparaturkosten am Gebäude auf. „Die Gartenmöbel auf der Terrasse gehören allerdings zum Hausrat des Mieters und müssen auch von ihm abgesichert werden“, erklärt Reichardt. Ein anderes Beispiel: Kommt es zu einer Überschwemmung durch Starkregen, dringt Wasser ein und beschädigt die Türstöcke, so ist dies ein Schaden des Vermieters. Wird das Sofa, also Hausrat des Mieters beschädigt, so betrifft dies den Mieter.

Hab und Gut richtig abgesichert

„Eine Hausratversicherung ist deswegen für jeden Mieter unerlässlich“, sagt Reichardt. Denn sie sichert die Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, aber auch durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm und Blitzschlag ab. Allerdings besteht nicht automatisch auch Versicherungsschutz für Naturgefahren. „Um auch bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen abgesichert zu sein, sollten Mieter sich gegen die weiteren Elementargefahren“ absichern, rät Reichardt. Wenn dann eine Überschwemmung den gesamten Hausrat in der Wohnung zerstört, kommt die Versicherung dafür auf und entschädigt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Einrichtungsgegenstände.

Eine Teilkaskoversicherung ist unerlässlich

Nicht nur der eigene Hausrat kann bei einem Unwetter zerstört werden. Nach starken Regenfällen mit Überflutung kann plötzlich auch die Garage unter Wasser stehen und das eigene Auto beschädigen. „Der Vermieter kommt dann für die Sanierung der Garage auf, nicht aber für Schäden am Auto des Mieters“, erklärt Reichardt weiter. Damit bei einer Überschwemmung der Garage das eigene Auto geschützt ist, ist für den Mieter eine Teilkaskoversicherung erforderlich.

„Ob Schäden in der Wohnung oder am Auto, Mieter sollten in jedem Fall die Schäden an ihrem Eigentum mit Fotos oder Videos festhalten und umgehend die Versicherung informieren“, empfiehlt Reichardt abschließend. „Außerdem sollte auch eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände erstellt werden.“

Das sollten Mieter nach einem Unwetterschaden beachten:
– Schaden dokumentieren (Fotos, Videos, etc.)
– Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände anfertigen

(Konzern Versicherungskammer)

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