Und der kann bei schlechten Sichtverhältnissen zu einer großen Gefahr werden! Falls am Straßenrand ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: Abbremsen, eventuell hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind lSchäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Schaden u.U. auch dann durch die Teilkasko zu erstatten ist, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Haarwild gekommen ist. Entscheidend ist, dass der Fahrer dem Tier ausweichen wollte (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05). Bei kleineren Tieren wie z.B. Hasen besteht in diesem Fall laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine Einstandspflicht der Teilkasko. Da der Schaden nur gering ist, wenn man ein kleines Tier überfährt, sollte man diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (BGH, Az.: IV ZR 321/95).
Nebel – im Herbst besonders häufig!
„Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur, und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur“. So romantisch wie im Gedicht von August Freudenthal kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. Experten geben deshalb Tipps, wie Autofahrer sich bei Nebel auf der Straße korrekt verhalten.
· Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.
· Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.
· Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
· Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und Gegenverkehr blenden kann.
· Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.
· Nebelschlussleuchten! Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.
· Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
· Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.
· Sichtweiten unter 50 Meter! Hier kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.
Nasses Laub – gefährlich wie Glatteis
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer. Das auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. Es ist also dringend anzuraten, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.
(ARAG)