Lifestyle

Behindertenparkplatz: Strenge Regeln und harte Strafen

ARAG Experten informieren, wann auf Behindertenparkplätzen geparkt werden darf

MichaelGaida / Pixabay

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es genügt in Deutschland nicht, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen, um auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu parken. Nur wer zusätzlich den blauen EU-Parkausweis für Behinderte besitzt, darf diese besonderen Parkplätze nutzen. Wer sie ohne Berechtigung nutzt, kann sofort abgeschleppt werden oder muss mit einer Geldbuße von 35 Euro rechnen.

Behindertenparkplätze

Diese speziellen Parkplätze sind meist mit einem Rollstuhlsymbol auf dem Boden oder durch ein Zusatzschild zum blauen Parkplatzschild gekennzeichnet. Sie sind etwas breiter als normale Stellplätze, damit die Türen vollständig geöffnet werden können, um beispielsweise einem Rollstuhlfahrer das Einsteigen zu ermöglichen. Zudem liegen diese Parkplätze in der Regel so günstig, dass die Fahrer es nicht weit bis zum Eingang haben. Das macht Behindertenparkplätze natürlich auch für ignorante Autofahrer attraktiv, daher darf sofort abgeschleppt werden. Wo wie viele Behindertenplätze eingerichtet werden, bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder das Bezirksamt.

Blauer EU-Parkausweis

Nur in Verbindung mit diesem blauen Ausweis darf mit einem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen geparkt werden. Er sollte von außen gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Der Ausweis hat ein Foto und darf nicht auf andere Menschen übertragen werden, sondern gilt immer für eine bestimmte Person. An ein Fahrzeug ist der blaue Parkausweis hingegen nicht gebunden. Der Ausweis ist kostenlos und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt ausgestellt. Manche Ämter bieten einen kostenlosen Download auf ihrer Homepage an. Gültig ist er in der Europäischen Union und in zahlreichen weiteren Ländern, wie etwa Norwegen, Estland oder der Schweiz. In welchen EU-Ländern welche konkreten Regeln und Bedingungen bei der Verwendung des Parkausweises gelten, hat das Amt für Veröffentlichungen der EU in einer Broschüre zusammengetragen.

Wer bekommt den blauen Ausweis?

Anspruch auf die Parkkarte haben Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinde Menschen, Contergangeschädigte oder Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen.

Wo darf man mit dem blauen EU-Parkausweis parken?

Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Inhaber der blauen Parkkarte 24 Stunden lang auf Stellplätzen mit entsprechendem Rollstuhlsymbol und kostenfrei auf normalen Parkplätzen mit Parkuhr oder Parkschein-Automat parken. Darüber hinaus ist das Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerplätzen und im Zonen-Halteverbot bis zu drei Stunden erlaubt. Dann muss allerdings eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Auch in Fußgängerzonen während der vorgegebenen Be- und Entladezeiten und in verkehrsberuhigten Bereichen darf maximal 24 Stunden mit blauem EU-Parkausweis geparkt werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden.

Orangefarbener Parkausweis nur für Deutschland

Zusätzlich zur blauen Parkkarte gibt es in Deutschland eine orangefarbene Parkkarte für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie steht einem erweiterten Personenkreis zur Verfügung und ist kostenlos beim zuständigen Straßenverkehrsamt erhältlich. Der orangefarbene Ausweis gilt ausschließlich in Deutschland. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt er nicht für Behindertenparkplätze mit Rollstuhl-Symbol, aber ansonsten für alle speziellen Parkplätze, auf denen auch der blaue EU-Ausweis gilt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

(ARAG)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben