Lifestyle

Betreten der Eisfläche verboten!  

Es ist kalt in Deutschland! Wenn die Seen, Tümpel, Gräben und sogar einige Flüsse zugefroren sind, sieht man es häufig – das wohl winterlichste aller Verbotsschilder: Betreten der Eisfläche verboten!

Damit der Winter entspannt bleibt - Warnungen beachten!

 

Dabei reizt es doch ganz besonders Kinder, jetzt die Schlittschuhe anzuziehen oder einfach in Winterschuhen die rutschige Eisfläche zu erkunden. Aber auch Erwachsene haben damit ihren Spaß und trotzen nicht selten der Lebensgefahr.

Warum ein Verbot?

Es kommt immer wieder vor, dass das Eis für Schlittschuhläufer oder Fußgänger nicht dick genug ist, um sie zu tragen. Auch bei einer Dicke von 40 Zentimetern kann es im Gewässer Stellen geben, die nicht tragfähig sind. Laien können diese in der Regel nicht erkennen. Trotzdem ziehen die Eisflächen Kinder und Erwachsene magisch an. So kommt es Jahr für Jahr zu teilweise tödlichen Unfällen, weil Menschen ins Eis einbrechen. Aus diesem Grunde haben viele Gemeinden eine Gefahrenabwehrverordnung. In dieser ist häufig auch geregelt, ob das Betreten von Eisflächen erlaubt ist oder nicht. So heißt es in den Verordnungen beispielsweise: „Das Betreten von Eisflächen im Ortsgebiet in öffentlich zugänglichen Hofräumen, Betriebsgrundstücken, Gärten oder Anlagen, die im Eigentum der Anlieger sind, ist verboten.“ Zudem wird es dort auch verboten, Löcher in das Eis zu schlagen, womit auch dem Eisangeln oder Eisbaden eine Absage erteilt wird. Wer sich nicht daran hält, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. In den Verordnungen ist allerdings oft auch eine Ausnahmeregelung enthalten. Die Gemeinden können dann nach ihrem Ermessen eine Freigabe für die Eisflächen erteilen.

Verkehrssicherungspflicht

So verlockend zugefrorene Gewässer für Groß und Klein auch sind: Wer sich darauf begibt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Anders dagegen kann es sein, wenn der Besitzer des Sees diesen ausdrücklich freigibt – mit Schlittschuhverleih, Restauration und Ähnlichem. Hier hat der Besitzer oder Pächter Sicherungspflichten. Das heißt, er muss die Eisstärke prüfen. Das Aufstellen von Hinweisschildern „Betreten auf eigene Gefahr“ kann nur als Sensibilisierung für eventuelle Gefahren dienen, entbindet aber nicht von der Verkehrssicherheitspflicht.

Was tun im Ernstfall?

Wenn eine Person ins Eis einbricht, ist Eile geboten! Die sofort einsetzende Unterkühlung verhindert meist, dass die eingebrochene Person sich selbstständig aus ihrer Zwangslage befreien kann. Darum ist folgendes unter Umständen überlebenswichtig:

 

  • Sofort die 112 rufen!
  • Sich selber auf keinen Fall in Gefahr bringen!
  • Versuchen, mit einem Stock oder einer Jacke der Person etwas zum Festhalten zu geben.
  • Auf die Rettungskräfte warten.

 

Wenn etwas passiert, ist die Haftungsfrage immer eine Einzelfallentscheidung. Besser dran ist derjenige, der den Einzelfall nicht herausfordert und die Warnungen ernst nimmt.

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben