Im Sommer hat das Fahren im Cabrio Hochsaison! Ein Pkw, dessen Dach durch Zurückklappen geöffnet werden kann, hat unter Umständen allerdings auch seine Tücken. Worauf Oben-Ohne-Fans achten sollten, sagen ARAG Experten.
Dach vor Fahrtantritt testen
Der unstete deutsche Sommer ist leider oft unberechenbar. Eben scheint die Sonne, dann regnet es wieder. Schlecht, wenn das elektrische Verdeck in diesem Augenblick seinen Dienst verweigert. Wer erst jetzt in der Bedienungsanleitung sucht, wie es ohne Motor klappt, macht sein Cabrio unter Umständen zur Badewanne. Deshalb vorher üben, wie das Verdeck mechanisch funktioniert! Auch eine Notplane im Kofferraum kann das Schlimmste verhindern.
Reisen im Cabrio
Cabrio fahren macht Spaß! Ganz besonders natürlich, wenn das Wetter mitspielt. Wer mit dem offenen Pkw allerdings in Urlaub fahren möchte, sollte sich das vorher gut überlegen. Cabrios sind in aller Regel keine geräumigen Fahrzeuge. Oft verschwindet das geöffnete Verdeck im Kofferraum. Muss dort aber das Gepäck untergebracht werden, bleibt das Dach notgedrungen verschlossen. Mit einem Kofferträger außen an der Karosserie befestigt, schafft man zwar zusätzlichen Platz. Vorsicht aber: Bestimmte Cabrios haben nur sehr geringe Nutzlast. Bei älteren Roadstern sind das oft weniger als 250 Kilogramm. Und wer mit Wertsachen unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig sein und diese nicht im offenen Wagen liegen lassen. Wer ein Cabrio mit offenem Verdeck lange alleine lässt, handelt nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) grob fahrlässig. Doch auch ein geschlossenes Verdeck bietet oft wenig Schutz vor Langfingern.
Teilkasko zahlt bei Diebstahl nur bedingt
Ein schneller Schnitt mit dem Messer oder Cutter, und schon ist das Cabrio offen. Die Versuchung ist für Diebe groß. Mit einer Teilkaskoversicherung sind unmittelbare Einbruchschäden versichert und alle zum Auto gehörenden Teile wie Warndreieck, Verbandskasten und CD-Radio. Auf dem Sitz zurückgelassene Einkaufstüten, Kleidungsstücke oder das transportable Navi zählen allerdings nicht dazu. Randalieren die Gauner zu allem Übel auch noch, bleibt der Fahrzeughalter u.U. auch auf diesen Schäden sitzen.
Das Verdeck braucht Pflege
Ob Einbruchspuren oder Verschleiß – wird ein Verdeck beschädigt, ist der Austausch oft recht teuer. Gerade bei älteren Cabrios hilft eine Reparatur. Das Verdeck sollte, um Scheuerstellen zu vermeiden, nie im stark verschmutzten Zustand zusammengefaltet werden. Besonders aggressive Verunreinigungen sind Vogelkot, Baumharze und Ausscheidungen von Insekten. Sie hinterlassen nur dann keine dauerhaften Spuren, wenn man sie möglichst rasch mit einem feuchten Schwamm entfernt. Das Verdeck sollte immer erst trocknen, bevor es zusammengefaltet wird. Sonst drohen nicht nur Stockflecken, sondern auch nachhaltige Faltenbildung, die unter Umständen sogar den Blick durch das Rückfenster beeinträchtigen. Alte Stoff- und Kunststoffverdecke neigen außerdem zum Ausbleichen. Im Zubehörhandel gibt es Färbemittel. Aber Vorsicht: Ein gleichmäßiges Ergebnis lässt sich nur mit Geduld und bei genauer Beachtung der Bedienungsanleitung erzielen. Cabrio-Käufer müssen es übrigens nicht hinnehmen, wenn das Verdeck des Wagens undicht ist. Sie haben ein Recht auf Nachbesserung und ggf. auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Im Cabrio das ganze Jahr unterwegs
Klappdach-Cabrios (englisch: Retractable Hardtops) klappen das Dach meist in mehreren Segmenten in den Kofferraum. Sie haben gegenüber Roadstern mit flexiblem Verdeck einen Riesenvorteil: Man fährt dank des Blechdachs auch bei Eis und Schnee komfortabel. Ein festes Hardtop kann man zu fast allen Modellen auch nachträglich als Zubehör kaufen. Rechtzeitig zum Herbst umgebaut, wird das Cabrio so winterfest. Allerdings ist die Montage oft nicht ganz einfach. Gerade Cabrios mit Stoffverdeck leiden jedoch im Winter, auch der Spaß bleibt beim Fahren durch Matsch und Eis auf der Strecke.
Saisonkennzeichen
Ist das Cabrio mit Saisonkennzeichen zugelassen, fällt das lästige An- und Abmelden weg. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Kfz-Steuer und Versicherung berechnen sich dann nur nach den Zulassungsmonaten. Wer außerhalb der Saison fährt, riskiert laut ARAG Experten allerdings ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz. Eine Geld- oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe können die Folge sein. Auch müssen dann bei Unfällen Schäden am eigenen Auto selbst gezahlt werden. Das Parken auf der Straße ist in der Pause allerdings tabu; ein Winterlager ist die Lösung. die Lösung.
(ARAG)