Es wird trist in der eigentlich so bunten Tattoo-Welt: Laut der EU-Chemikalienverordnung REACH werden rund zwei Drittel der Tätowier-Farben ab Januar 2022 verboten. Damit steht eine ganze Branche, die bereits durch die Pandemie in Existenznot geraten war, vor einem riesigen Problem: Denn es gibt keine Alternativen. Die ARAG Experten erklären, was es mit dem Verbot auf sich hat.
Shades of grey – farblose Kunst?
Mindestens zwölf Prozent aller Menschen in Europa haben ein Tattoo. In der Altersgruppe der 18 bis 35-Jährigen sind es sogar doppelt so viele. In Deutschland ist jeder Fünfte tätowiert. Sie alle werden bald auf farbige Körperkunst verzichten müssen. Denn am 4. Januar 2022 tritt eine Verordnung in der Europäischen Union in Kraft, wonach mehr als 4.000 Stoffe, die in Tattoos und Permanent-Make-Up enthalten sind, verboten werden. Betroffen sind laut Information der ARAG Experten rund 60 Prozent der heute erhältlichen Farben. Für die Farben Pigment „Blau 15:3“ und Pigment „Grün 7“ haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Übergangszeitraum geeinigt, so dass diese beiden Farben erst ab Januar 2023 verboten werden.
Gefahren für die Gesundheit
Es sind vor allem Schwermetalle wie Chrom, Nickel oder Kupfer, die durch das Tätowieren unter die Haut gelangen. Im schlimmsten Fall einer Schwermetallvergiftung kann sich die Haut verändern, es kann zu Bauch-, Kopf- und Gliederschmerzen kommen oder Betroffene fühlen sich unwohl oder extrem müde. Auch Lähmungserscheinungen sind nach Auskunft der ARAG Experten möglich.
Aber auch schwerwiegende Auswirkungen wie Krebs, eine Schädigung der DNA oder des Fortpflanzungssystems sind nach Angaben der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) möglich. Zudem können Farbpigmente über die Haut in verschiedene Organe, wie beispielsweise der Leber, gelangen.
Laut Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) kann sogar der Tätowiervorgang selbst bedenklich sein. Durch das Einführen der Nadel in schneller Folge kommt es zu einem Abrieb von Chrom und Nickel in der Haut. Vor allem Nickel löst bei vielen Menschen Allergien aus. Daher raten die ARAG Experten, vor einer Tätowierung einen Allergietest zu machen.
Dos and Don’ts
Ist ein Tattoo gestochen, braucht es Pflege. Aber alles zu seiner Zeit. Es dauert etwa acht Wochen, bis die Körperkunst abgeheilt ist. Vorher sollte man die Tätowierung nicht der Sonne aussetzen und möglichst auf ausgiebiges Baden verzichten, denn Chlor und Salzwasser können die Haut reizen und dem Tattoo die Farbe entziehen. Während des Heilungsprozesses ist es sinnvoll, die Tätowierung nach einigen Tagen regelmäßig mit einer Wund- und Heilsalbe einzucremen, die frei von Duft-, Farb- und Konservierungsstoffen ist und die Haut bei der Regeneration unterstützt. Nach dem vollständigen Abheilen ist Sonnencreme im Sommer Pflicht. Denn UV-Strahlen greifen die Farbpigmente an und lassen Tätowierungen verblassen. Daher raten die ARAG Experten zu einem möglichst hohen Lichtschutzfaktor und zum wiederholten Auftragen.
Ein Tattoo ist für immer
Wer sich entscheidet, die Tätowierung entfernen zu lassen, hat einen langen und schmerzhaften Weg vor sich. Trotz moderner Lasertechnik können Narben und unschöne Farbreste in der Haut zurückbleiben. Zudem können durch den Laser Pigmente und andere Stoffe in kleinere Partikel zerlegt werden, die dann als schädliche Chemikalien im Körper zirkulieren.
Wer nicht grundsätzlich am Tattoo zweifelt, sondern lediglich mit dem Motiv hadert, hat auch die Möglichkeit des Cover-Ups. Dabei wird die alte Tätowierung mit einem neuen Motiv überdeckt. Dies kann allerdings deutlich größer werden als das bestehende Tattoo. Da es hierbei darauf ankommt, das alte Motiv in ein neues zu integrieren und es damit unsichtbar zu machen, ist für ein Cover-Up echtes Geschick gefragt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das ungeliebte Tattoo vor dem Covern mit einer Teil-Laserbehandlung aufhellen zu lassen, hier raten die ARAG Experten unbedingt zu einem Beratungsgespräch mit Tattoo-Profis.
Weitere interessante Informationen zu Tätowierungen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08222/
(ARAG)