Wie so vieles in diesem Pandemie-Jahr wird auch Silvester anders, als es jemals war. Es wird still! Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft. Erst gestern Abend hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Für Haustiere und lärmempfindliche Menschen vielleicht ein Segen, für die meisten jedoch ein eher trister Jahresabschluss. Und weder Pyrotechnik aus dem Internet noch aus Nachbarländern sind eine ratsame Alternative. Denn die sind teilweise ebenso verboten wie Himmelslaternen. Was an Silvester noch erlaubt und was untersagt ist, fassen die ARAG Experten zusammen.
Silvester-Partys tabu
In der Öffentlichkeit gilt ein generelles Versammlungsverbot. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 (z. B. Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen) gibt es in diesem Jahr nicht. Dennoch ist die private Böllerei nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre.
Pyrotechnik aus dem EU-Ausland
Wer nun auf die Idee kommt, Pyrotechnik online oder in Nachbarländern zu kaufen, wird von den ARAG Experten eindringlich gewarnt. In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 13 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Geprüfte Feuerwerkskörper weisen eine Registrierungsnummer, das CE-Zeichen und die Kennnummer der Prüfstelle auf. Die BAM hat zum Beispiel die europaweit gültige Kennnummer 0589. Werden die Böller im Internet gekauft, ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben. Außerdem sind etwa in Polen oder Frankreich auch Feuerwerkskörper der Klasse F3 frei verkäuflich, während diese in Deutschland für Privatpersonen nicht erlaubt sind. Gleiches gilt für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie z. B. Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der „kleine Grenzverkehr“ eine Quarantäne nach sich zieht.
Wer noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt hat, darf die Feuerwerkskörper, wenn sie kühl und trocken gelagert waren, privat abfeuern. Dennoch raten die ARAG Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.
Knallerbsen und Co.
Dieses Jahr war verrückt und chaotisch genug. Wieso also nicht den Jahreswechsel bewusst ruhig gestalten? Romantik statt Lärm? Kerzenduft statt Schwarzpulvergestank? Mit Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalischem Feuer alles kein Problem. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress. Wie man seine Tiere am besten auf Silvester vorbereitet, haben die ARAG Experten hier zusammengetragen.
Himmelslaternen tabu
Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Die drei Frauen, die mit den fliegenden Lampions Silvester feiern wollten, wurden zu hohen Geldstrafen wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
(ARAG)