Oft sind es die besonders wichtigen und fleißigen Mitglieder unserer Gesellschaft, die am unteren Ende der Einkommensskala stehen. Die Pflegekräfte, Lkw-Fahrer, Reinigungskräfte oder die Erzieherinnen in der Kita gehören zu diesen Leistungsträgern. Um ihnen eine angemessene Altersversorgung zu garantieren, hat die GroKo die Grundrente nun durch den Bundestag gebracht. Was das für die Bezieher von Minirenten bedeutet, sagen ARAG Experten.
Wer bekommt die neue Grundrente?
Nach ersten Einschätzungen kommen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland in den Genuss der neuen Grundrenten-Regelungen. Vor allem Frauen, die hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, sollen laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der Grundrente profitieren. Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen nicht nur durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, sondern ganz bewusst auch aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Daher werden ca. 70 Prozent der Nutznießer Frauen sein. Außerdem soll die Grundrente so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Das hat einen großen Vorteil, so ARAG Experten: Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden!
Wie berechnet sich die Grundrente?
Es werden ganz einfach die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die gesetzliche Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli dieses Jahres im Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro Rente pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte; höchstens allerdings auf 0,8 Punkte. Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei höchstens 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden; alles, was über einem Einkommen von 1.600 bzw. 2.300 Euro liegt, wird zu 100 Prozent angerechnet.
Wann kommt die Grundrente?
Nach dem Bundestag muss jetzt noch der Bundesrat der Grundrente zustimmen. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Deutsche Rentenversicherung hatte allerdings schon früh zu Bedenken gegeben, dass die Einführung der neuen Leistung zum Jahresbeginn 2021 wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes schwierig werden könnte. Mit der Corona-Krise – viele Mitarbeiter sind im Homeoffice – wurden die Probleme nicht kleiner. Jetzt schlägt auch die Regierung eine gestaffelte Einführung vor. Demnach würden anspruchsberechtigte Neurentner als erste die Grundrente erhalten. Wer bereits Altersrentner ist, wird allerdings bis Ende 2022 auf eine Auszahlung warten müssen. Die Grundrente wird dann aber rückwirkend gezahlt, so die ARAG Experten.
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(ARAG)