Lifestyle

Harte Zeiten für Verkehrs-Rüpel

ARAG Experten stellen wichtige Neuerungen der Straßenverkehrsordnung vor

jonbonsilver / Pixabay

Kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Mit den für Februar anstehenden Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Bundesverkehrsministerium dafür sorgen, dass es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. In diesem Rahmen werden auch zahlreiche neue Sinnbilder und Verkehrszeichen eingeführt.

Mehr Schutz für Radfahrer

Vor allem, wenn es um das Missachten von Radlern geht, wird es für Autofahrer teurer. So vervierfacht sich beispielsweise das Bußgeld von 20 auf 80 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt. Fast verdreifacht hat sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält. Das kostet nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Welche Verkehrszeichen es sonst noch gibt, listet die Bundesanstalt für Straßenwesen hier auf.

Parkrowdys geht es ans Portemonnaie

Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.

Härtere Strafen für Unverbesserliche und Ignoranten

Was hat man nicht alles versucht, um Autofahrern das Thema Rettungsgasse näher zu bringen: Schilder an Brücken, permanente Hinweise von Radiomoderatoren bei Staumeldungen, ganze TV-Berichte. Doch wer auf der Autobahn unterwegs ist, stellt ganz schnell fest: Einen Fahrer gibt es immer, der offensichtlich nicht zugehört hat. Daher wird auch das Thema Rettungsgasse künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Nicht nur die fehlende Rettungsgasse hindert Helfer oft daran, den Unfallort schnell zu erreichen. Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden künftig durch höhere Geldstrafen härter bestraft. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Klimaschonende Mobilität wird belohnt

Wer schon einmal in Amerika Auto gefahren ist, kennt die Spuren für Fahrgemeinschaften: Voraussetzung für die Nutzung dieser ‚Carpool-, Express oder Fast-Lanes‘ ist, dass sich inklusive Fahrer mindestens zwei, manchmal auch drei Personen im Fahrzeug befinden. Neue Spuren sind in Deutschland zwar nicht vorgesehen, aber Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat. Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen. Dafür wurde ein neues Sinnbild eingeführt. Welche Sinnbilder und Symbole es noch so im Straßenverkehr gibt, listet die Bundesanstalt für Straßenwesen hier auf.

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben