Lifestyle

Mit Spionagetechnik durch die Führerscheinprüfung tricksen

Angesichts des Verhaltens mancher Kraftfahrer im Straßenverkehr drängt sich einem mitunter die Frage auf, wie diese Verkehrsteilnehmer nur an ihre Fahrerlaubnis gekommen sein mögen oder ob sie seit der Führerscheinprüfung alles bis dahin Gelernte erfolgreich verdrängt haben.

 

Vielleicht gehören diese Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer zur Gruppe derer, die nur durch Trickserei ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und die Verkehrsregeln daher wirklich nicht kennen. Wie der TÜV warnt, ist die Zahl dieser Schummler in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen und nimmt immer weiter zu. Von diesen Fahrern, die unterwegs sind, ohne alle wichtigen Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen, gehe ein nicht unerhebliches Risiko aus, warnt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Sie fordert daher, dass Schummeln bei der schriftlichen Führerscheinprüfung ein Straftatbestand werden soll.

Es dürfte nämlich nicht nur persönliche Faulheit oder Ignoranz sein, welche einige Prüflinge zum Schummeln verleitet. Auch der Umstand, dass die Trickser keine spürbar unangenehmen Folgen zu befürchten haben, wenn sie beim Mogeln auffliegen, trägt sicher nicht dazu bei, mögliche Täuschungswillige abzuschrecken, argumentiert der Fahrlehrerverband. Denn rein rechtlich stellt Betrug in der theoretischen Führerscheinprüfung keine Straftat dar, weil es dabei nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil kommt. Und strafrechtlich droht den Täuschern auch keine Verfolgung. Sie müssen im schlimmsten Fall lediglich zwangsweise einige Monate warten, bis sie erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden.

Aus Sicht der Fahrlehrerverbände hilft hier nur, solche Täuschungen strafbar zu machen. Doch in diese Richtung tendiert die Bundesregierung offenbar nicht, wie aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zu hören ist. Begründung: Dann müsste man konsequenterweise auch Schüler, die etwa im Abitur spicken, zu Straftätern machen. Und so weit will man nicht gehen. Stattdessen verweist das BMVI darauf, dass Staatsanwälte und Gerichte zu entscheiden hätten, in welchen Einzelfällen solche Tricksereien einen Straftatbestand darstellen würden.

Von rechtlicher Seite droht den Führerschein-Schummlern also kein größeres Ungemach. Dafür ist der Aufwand ein wenig größer, der nötig ist, um beim schriftlichen Führerscheintest erfolgreich zu „bescheißen“. Denn die dafür erforderliche Technik kostet zwischen 500 und 5000 Euro, wie Experten berichten. Demnach erinnern die Hilfsmittel der Führerscheinbetrüger an Spionageromane oder -filme: An der Kleidung des Prüflings wird unauffällig eine Minikamera angebracht. Sie erfasst die zu beantwortenden Fragen und überträgt sie mittels eines Senders, der irgendwo am Körper getragen wird, nach draußen. Dort ermittelt eine andere Person die richtige Antwort und teilt diese dem Prüfungskandidaten über einen Ohrstöpsel mit. Dieser drahtlose Knopf im Ohr des Prüflings ist so klein, dass er sich für Außenstehende nahezu unsichtbar tief im Gehörgang platzieren lässt.

Wie viele Führerscheinprüflinge sich so durch die Tests mogeln, lässt sich mit verlässlichen Zahlen nicht belegen. Fest steht nach Auskunft des TÜV lediglich, dass pro Jahr rund 1.600 solcher Manipulationsversuche auffliegen. Doch dabei handele es sich nur um die Spitze des Eisbergs, sind sich die Fahrlehrerverbände sicher. Die Dunkelziffer der Täuschungen schätzen Experten erheblich höher ein – die Rede ist von Tausenden. Zu der wachsenden Zahl der Betrügereien trägt demnach ebenfalls bei, dass dafür zum Teil ganz offen – im Internet – geworben werden kann, ohne dass den Anbietern etwas passiert. Inzwischen sollen schon organisierte Banden dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt haben.

Für die Fahrlehrerverbände bedeutet dieser Trend vor allem eins: Hierzulande sitzen immer mehr Menschen am Steuer, die keine verlässliche Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln haben. Und diese Fahrer seien ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer, warnen die Experten.
(Goslar Institut)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben