Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht angesichts großer Vorfreude bei Gästen und Gastgebern, dass Hotels, Campingplätze und Ferienunterkünfte vor dem Stichtag 25. Mai ausschließlich für Reisende mit Erst- und Zweitwohnsitz nutzbar sind. Denn bereits eine Woche zuvor öffnen sie ihre Pforten für Gäste mit Erst- und Zweitwohnsitz im Bundesland. Bei aller Vorfreude sollten Reisefreudige aus anderen Teilen des Landes dieses wichtige Detail jetzt nicht übersehen, unterstreicht der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund: Die Regelung für das kurze Zeitfenster zwischen den Stichtagen sei bei manchen Reiseportalen nicht klar genug ersichtlich, so dass Kunden sie leicht übersehen könnten.
„Mecklenburg-Vorpommern freut sich von ganzem Herzen auf seine Gäste“, kommentiert Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Umso wichtiger ist es uns, jegliche Art von Enttäuschung und Irritation zu vermeiden. Wer verständlicherweise nun voller Reiselust den Aufenthalt in einer Unterkunft bei uns bucht, übersieht unter Umständen, dass Übernachtungen in den ersten Tagen nur für klar definierte Gästegruppen möglich sind.“
Vor dem 25. Mai könne es Reisenden im Ernstfall passieren, dass ein Gastgeber sie trotz nachweisbarer Buchung zum Beispiel über einen Online-Vermittler nicht annehmen dürfe, so Woitendorf weiter. „Wir empfehlen Urlaubern daher dringend, diese Regelungen selbst dann zu beachten, wenn eine Reservierung formell auf der jeweiligen Website des Reise-Anbieters möglich ist. Darüber hinaus sollten Gäste nach Buchung so zeitnah wie möglich den direkten Kontakt zum Vermieter bzw. Hotel suchen – schon alleine, um die Details wie Anfahrtsbeschreibung oder Check in-Zeit zu besprechen.“
„Mecklenburg-Vorpommern bietet Gästen eine immense Bandbreite von Urlaubserlebnissen“, resümiert Woitendorf. „Viele Besucher werden die Vielfalt unseres Bundeslandes in diesem Sommer sogar erstmalig erleben. Wir freuen uns auf Urlauber aus dem gesamten Bundesgebiet und fiebern wie sie dem 25. Mai 2020 entgegen. Sicher werden wir ihnen zeigen können, welch beeindruckende Facetten und große Gastfreundschaft Ferien bei uns bedeuten. Der verantwortungsvolle Umgang mit den neuen Rahmenbedingungen und eine professionelle Vorbereitung darauf gehören selbstverständlich dazu.“ Derzeit würden für die zentralen touristischen Bereiche wie Hotellerie, Gastronomie, Camping oder Tourist-Infos Handlungshilfen zu Schutzstandards ausgearbeitet und veröffentlicht.