Radfahren liegt voll im Trend. Kein Wunder. Besonders in Großstädten macht Autofahren immer weniger Spaß: Stop-and-go-Fahren gehört zum guten Ton und Parkplätze werden immer rarer. Für viele Grund genug, vom Auto aufs Rad umzusteigen. So lassen sich Staus elegant umfahren und die Parkplatzsuche gestaltet sich deutlich einfacher. Doch mit dem sicheren Abstellen des Rads hapert es ab und an.
Laut Straßenverkehrsordnung (§1(2)) haben sich Verkehrsteilnehmer „so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt“ wird. Manche Radfahrer scheinen, wie die HUK-COBURG mitteilt, nur schwer einschätzen zu können, wie sicher ihr Bike steht. Denn immer wieder fallen geparkte Räder um und beschädigen Autos. Oft müssen die Radfahrer für die Reparaturkosten aufkommen. Schäden von 1.000 Euro und mehr sind hier eher die Regel als die Ausnahme.
Biker mit einer Privathaftpflichtversicherung können solche Schäden ihrer Versicherung melden. Berechtigte Schadenersatzansprüche wird ihre Assekuranz begleichen. Jedoch wird sie ihrem Kunden auch zur Seite stehen, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Und Streit ist an dieser Stelle oft vorprogrammiert. Denn auch Autofahrer müssen beim Einparken die Augen offen halten: War das Rad zum Beispiel erkennbar wackelig abgestellt, kann den Autofahrer wegen seiner Parkplatzwahl durchaus eine Mitschuld treffen.
Sicher abstellen – auch im eigenen Interesse
Doch nicht nur um Fremdschäden zu vermeiden, sollte das Fahrrad sicher abgestellt werden, auch im eigenen Interesse. Kratzer auf dem Rahmen oder verbogene Räder machen nicht wirklich Freude. Mit ein paar einfachen Regeln lässt sich vorbeugen: Wer einen Seitenständer hat, sollte ihn benutzen. Gleiches gilt, wenn ein Fahrradständer oder Fahrradanlehnbügel zur Verfügung stehen. Auch wer sein Rad nur anlehnt, zum Beispiel gegen eine Hauswand, muss aufpassen, dass nicht schon ein Windstoß, das Bike kippen lässt.
In der Nähe von Parkplätzen oder Straßenrändern ist zudem ausreichender Abstand geboten. Ein fallendes Rad hinterlässt nicht nur Beulen und Kratzer auf der Karosserie. Wenn es auf der Fahrbahn landet, kann es schnell zum Verkehrshindernis werden und einen Unfall verursachen. Die beste Garantie für einen sicheren Stand bietet eine Fahrradkette, mit der der Rahmen an einem festen Gegenstand, zum Beispiel einem Laternenpfahl, befestigt wird.
Wie lässt sich ein Rad gegen Diebstahl versichern
Neben dem sicheren Stand lässt sich mit einem Schloss auch dem Fahrraddiebstahl vorbeugen. Die Polizei empfiehlt ein u-förmiges Bügel- oder ein Panzerkabelschloss, das nicht einfach mit einer Zange oder Seitenschneider durchschnitten werden kann. Wichtig: Nur mit einem Schloss gesicherte Räder sind bei Diebstahl versichert.
Wird das Rad von der Straße weg gestohlen, kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.
Versicherungsbedingungen ändern sich. Im Gespräch mit dem Versicherer erfährt man, in welcher Form der Fahrraddiebstahl im eigenen Vertrag versichert ist.
Ein Fahrraddiebstahl sollte so schnell wie möglich der Polizei und danach der Versicherung gemeldet werden. Die Polizei fragt in der Regel nach dem Kaufbeleg, der Rahmennummer, einer möglichen Codierung, der Rahmengröße und dem Modell, der Farbe und besonderen Merkmalen des gestohlenen Rads. Die Versicherung braucht vor allem die Anzeigennummer der Polizei.
(Huk-Coburg)