"European Green Bond Standard – ein weiterer Tänzer auf dem regulatorischem ESG Parkett "
Kurz vor Jahresende hat eine weitere EU-Verordnung das regulatorische ESG Parkett betreten: der European Green Bond Standard für nachhaltige Anleihen trat zum 21. Dezember 2024 in Kraft und soll Greenwashing verhindern, Transparenz erhöhen und eine Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie gewährleisten. Dass dieser Dreiklang von verschiedenen Berichts- und Informationspflichten sowie einem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde überwachtes zentrales Registrierungssystem flankiert wird, ist so begrüßenswert wie zu hinterfragen.
So wohnt auch dem European Green Bond Standard ein altbekanntes Muster der ESG Regulatorik inne. Zum einen gehen die regulatorischen Anforderungen mit einem Mehraufwand und höheren Kosten einher, sodass sich einige Emittenten scheuen werden, den Aufwand auf sich zu nehmen. Zum anderen tritt der Standard in Kraft, nach dem sich ein weit verbreiteter Modus Vivendi etabliert hat. Hier ist allen voran der Standard der International Capital Market Association, der Green Bonds auf dem Weg vom Nischenprodukt hin zu einer gefragten Anleihe begleitet hat, anzuführen. So entfallen in Europa bereits heute rund 10 Prozent aller Anleiheemissionen auf Green Bonds.
Dass Medaillen zwei Seiten haben, ist hinlänglich bekannt und so verhält es sich auch beim European Green Bond Standard. Denn neben Herausforderungen, schafft der Standard Vergleichbarkeit und Transparenz. Insbesondere letztgenanntes ist ein wesentlicher Baustein in der nachhaltigen Regulatorik und essenziell für alle Anleger. Ob der neue Standard sich positiv auf das Wachstum des Green Bond Marktes auswirkt, wird sich zeigen. Was heute klar ist, ist das Investitionen, die dem Green Bond Standard Rechnung tragen, im Einklang mit der Taxonomie Verordnung stehen und damit auf den European Green Deal einzahlen. Und das ist zweifelsfrei zu begrüßen.