Nur 20% der 34c-Inhaber sind „Alte Hasen“
Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren nur ca. 20% der 34c-Inhaber, hingegen muss fast jeder vierte Vermittler von Kapitalanlagen bis zum 31.12.2014 noch eine Qualifikation als Sachkundenachweis gemäß §34f GewO abschließen, um anschließend noch Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Das ergibt die Auswertung von über 2.800 Teilnehmer(innen) des GOING PUBLIC! Online-Qualifikations-Checks, den es auch als Exklusiv-Version für Vertriebe/Pools/KAGs etc. gibt.