vollgelaufen, hoffen die Betroffenen, dass der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer zahlt. Aber: Der Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren wie Überflutung durch Witterungsniederschläge oder Überschwemmung muss üblicherweise zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung…