was dafür angeschafft wird: Solange der nicht verschuldete Partner die Anschaffungen erwirbt, darf kein Gegenstand gepfändet werden. Was gemeinsam angeschafft wird, ist hingegen pfändbar. Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/ (ARAG)…