darauf hin, dass für unter 21-jährige Fahrer und frische Führerschein-Inhaber die Null-Promille-Grenze gilt. Und obwohl Kopfverletzungen dominieren, besteht für E-Roller-Fahrer keine Helmpflicht. Weitere interessante Informationen zu Elektrorollern unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/09088/ (ARAG)…