Da die Laufzeit des Kredites insgesamt oftmals Jahrzehnte beträgt, empfiehlt es sich bestimmte Absicherungen für den Ernstfall zu treffen. „Im Falle des Todes eines Partners, steht der Rest der Familie oft vor großen Schwierigkeiten. Damit sich diese Situation nicht noch durch einen notwendigen Immobilienverkauf oder sogar eine Zwangsversteigerung verschärft, ist es ratsam die Restschuld abzusichern, falls keine sonstigen größeren Rücklagen vorhanden sind“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.
Zu Beginn einer Immobilienfinanzierung stellen zukünftige Bauherren zusammen mit ihrem Finanzberater einen Finanzierungsplan auf. Dort ist der Kaufpreis dem vorhandenen Eigenkapital gegenübergestellt. Die Differenz muss dann als Kreditsumme bei der Bank aufgenommen werden. Beachtet werden muss dabei, dass zu dem reinen Kaufpreis Baunebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Maklerprovision und Notarkosten hinzukommen. Diese machen häufig bis zu zehn Prozent der eigentlichen Kaufsumme aus. „Außerdem ist es ratsam einen Puffer für nicht vorhersehbare Kosten zu berücksichtigen“, rät Scharfenorth. Eine genaue Planung kann bei der Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung entscheidend für den Fall der Fälle sein. Daher sichern sich Bauherren und Immobilienkäufer bei den aktuell günstigen Zinsen am besten eine lange Zinsbindung. Das erhöht zwar erst einmal den Zinssatz, schafft aber gleichzeitig mehr Sicherheit. Auch die Höhe der Tilgungsrate ist entscheidend. Diese sollte möglichst hoch angesetzt werden, so werden die Restschuld und auch die Laufzeit reduziert. Ein weiteres Mittel für eine schnelle Reduzierung sind außerdem Sondertilgungen, die im Vorhinein in den Baufinanzierungsvertrag eingetragen werden sollten.
Gute Planung ist die beste Absicherung, die zukünftige Bauherren tätigen können. Wer dazu noch eine Kapitallebensversicherung hat, ist nochmals abgesichert. Denn diese zahlt sowohl im Falle des Todes eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen aus, als auch nach einer bestimmten Laufzeit einen Sparbetrag an den Versicherungsnehmer. Des Weiteren häufig in der Anwendung: die Restschuldversicherung. Hier sichert das Versicherungsunternehmen den jeweils noch offenen Darlehensbetrag ab. Versicherungsnehmer wählen zwischen einer jährlichen Anpassung der Raten an den Tilgungsplan oder einem linear fallenden Versicherungsschutz. Bei der zweiten Möglichkeit können Deckungslücken entstehen, da die Restschuld nicht linear verläuft. „Wir empfehlen immer, dass im Haushalt beide Partner abgesichert sind und nicht nur auf den Hauptverdiener geschaut wird“, rät Scharfenorth.
Am Markt gibt es viele weitere Möglichkeiten Risiken wie Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abzusichern. Manko bei vielen Policen: die Versicherung kommt nur für die Raten im Rahmen der Zinsbindung auf. Im Anschluss ist eine neue Versicherung notwendig, häufig zu schlechteren Konditionen. Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit lohnt meist nicht, da Leistungen nur für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel zwölf Monate, fließen. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen in jedem Fall sinnvoll“, sagt Scharfenorth.