Wenn eine solche Variante im weiteren Betracht gezogen wird, soll sich der Wohn-Riester-Sparer beachten, dass ein Minimum von 3.000 Euro im Vertrag verbleiben muss. Jedoch muss auch die Höhe der Entnahme mindestens 3.000 Euro betragen, da kleinere Beträge seit dem 1.Januar 2014 nicht mehr möglich sind. Der Einsatz des ersparten Riester-Guthabens für den altersgerechten Umbau einer Immobilie muss auch unter Anbetracht einer Mindestsumme vollzogen werden. Eine Entnahme von mindestens 6.000 Euro nach drei Jahren der Herstellung oder Anschaffung der Wohnimmobilie kann dann für Umbaumaßnahmen für altersgerechtes oder behindertengerechtes Wohnen genutzt werden. Die Entnahmesumme erhöht sich ab dem vierten Jahr auf mindestens 20.000 Euro
Aktuelle Wohn-Riester-Vorteile
Mit diesem Jahr werden Riester-Verträge für Haus- und Wohnungsbesitzer (Wohn-Riester) ansehnlicher. Eigentümer eines Eigenheims haben in Zukunft die Möglichkeit ihr gespartes Guthaben jederzeit für den altersgerechten Umbau oder die Entschuldung der eigenen Immobilie zu verwenden. Die Tilgung von Schulden mit Hilfe des Riester-Guthabens erscheint als günstiger, da die Renditen für viele Finanzierungszinsen nicht ausreichen. Abgesehen von der kompletten Entnahme des Kapitals können die Besitzer auch eine Teilentnahme vornehmen.