„Bei unserer ersten Überprüfung der internen Nachhaltigkeits-Richtlinien von Aquila Capital im Bereich Agrar-Investitionen und der Vereinbarkeit dieser Kriterien mit den Prinzipien der UN für verantwortungsvolles Investment in Farmland haben wir festgestellt, dass das Unternehmen bereits hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllt. Wir freuen uns, Aquila Capital dabei unterstützen zu dürfen, den Investmentprozess durch die Entwicklung von Bewertungsindikatoren noch nachhaltiger und transparenter zu gestalten“, sagt Paolo Sardi, CEO von ECP International S.A. Aquila Capital ermöglicht es vermögenden Privatanlegern und institutionellen Investoren bereits seit 2008, in die Anlageklasse Agrar in Form von direkten Beteiligungen an Farmen zu investieren. Neben eigenen klaren ethischen Leitlinien hat Aquila Capital im November 2011 als erste deutsche Investmentgesellschaft die Principles for Responsible Investment in Farmland der Vereinten Nationen (UNPRI in Farmland) unterzeichnet. Die langfristig angelegte Zusammenarbeit mit ECPI verdeutlicht das Bestreben von Aquila Capital, Nachhaltigkeitskriterien und -prozesse bei Agrar-Investitionen noch klarer zu definieren, zu implementieren und zu überwachen. „Die Zusammenarbeit mit ECPI unterstützt unseren Anspruch, die höchsten Nachhaltigkeits-Standards bei unseren Agrar-Investitionen zu erfüllen. Uns ist es wichtig, das Bewusstsein von Investoren und der Öffentlichkeit für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen zu schärfen“, sagt Detlef Schön, Geschäftsführer und Leiter des Agrar-Teams von Aquila Capital.
Im ersten Schritt wurden Indikatoren für Nachhaltigkeitskriterien auf Makroebene definiert. Dazu gehörten zum Beispiel die Überprüfung der internen Nachhaltigkeits-Richtlinien von Aquila Capital, die Vereinbarkeit dieser Kriterien mit den UNPRI-Richtlinien, die Entwicklung von ESG-Bewertungskriterien sowie die Formulierung von weiteren ESG-Investment-Richtlinien. In einem nächsten Schritt werden diese Makroindikatoren in einem gemeinsamen Prozess von Aquila Capital und ECPI weiter heruntergebrochen. Dabei sollen zum Beispiel Negativkriterien definiert werden für Länder und Sektoren, die ESG-Kriterien nicht einhalten und in die deshalb nicht investiert werden soll. Des Weiteren müssen im Detail Menschen-, Tierschutz- und Landrechte sowie Umweltschutzauflagen beschrieben werden, die auf alle Fälle berücksichtigt werden sollen. Bei der Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards wird den Investoren eine wichtige Rolle zukommen. Sie sollen im Sinne einer maximalen Transparenz aktiv eingebunden werden.