Sachwerte / Immobilien

BIB statt wAI – Cui bono?

 

Das Jahr 2023 ist ein Jubiläumsjahr. Vor zehn Jahren trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft und bescherte Anlegern und Beratern den voll regulierten Alternativen Investmentfonds (AIF). Seitdem werden geschlossene AIFs mit offenen Fonds zusammen reguliert. Happy Birthday AIF!

Ein guter Grund zum Feiern ist sicherlich, dass frühere Übertreibungen einzelner Anbieter bei der Kalkulation neuer Fonds seit der Regulierung zurückgegangen sind. Die Fonds haben sich in der Breite als deutlich stabiler herausgestellt und können den Sachwertvorteil gerade im aktuellen Inflationsumfeld immer wieder ausspielen.

Etwas getrübt wird die Feierlaune beim Blick auf neue Regulierungen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten sind. Auslöser ist diesmal die PRIIPs Verordnung der EU. Statt der bekannten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (wAI), die ergänzend zum Verkaufsprospekt die Wesensart des Fonds und die Risiken der Anlagen beschrieben haben, sind jetzt „Basisinformationsblätter“ (BIBs) auszuhändigen. Auch wenn die Informationen auf den drei Seiten der BIBs inhaltlich weitgehend den bisherigen wAI entsprechen, gibt es für den Vertrieb spürbare Veränderungen.

So sind bei den BIBs jetzt vier Szenarien (Stress-Pessimistisch-Mittleres-Optimistisches) zu erstellen und für jedes Szenario eine Rendite über die prognostizierte Laufzeit auszuweisen. Warum bei vier Varianten eines das „mittlere“ Szenario sein kann, erschließt sich den Autoren und sicherlich auch den Investoren intuitiv nicht. Auch wenn die Renditeerwartungen in den negativen Szenarien Stress und Pessimistisch oftmals negativ sind, zeigen erste Auswertungen, dass die Stabilität bei AIFs deutlich höher zu sein scheint als bei offenen Fonds. Bei denen liegt die jährliche Renditeerwartung im Stressszenario selbst bei einer fünfjährigen Haltedauer oftmals im zweistelligen Minusbereich.

Interessant ist auch das Thema Kostenausweis. So wie auch in der „Kosteninformation ex-ante“ ist nun eine jährliche Kostenbelastung in Prozent auch in den BIBs zu ermitteln und transparent auszuweisen. Worin der Vorteil dieser Informationsdopplung im Kostenausweis und in den BIBs liegt, wird sich in der Praxis erweisen müssen.

AIFs sind schon immer sehr transparent gewesen und haben das erwartete Ergebnis des Fonds (natürlich unter Berücksichtigung aller Kosten) für den Kunden ausgewiesen. Ganz im Sinne des Altkanzlers Kohl, der wusste: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt“. In den BIBs muss jetzt das erwartbare Ergebnis fiktiv ohne Kosten ausgewiesen werden, davon werden dann die Kosten abgezogen und es ergibt sich das erwartbare Ergebnis nach Kosten. Ist diese Information wirklich relevant? Man denke sich nur mal, die Firma Rolex müsste neben dem Verkaufspreis einer Uhr zusätzlich den Materialwert und die Kosten der Fertigung ausweisen. Welche Kundenreaktion wäre dann bei einem solchen Luxusgut des Hauses Rolex zu erwarten?

Ärgerlich ist, dass die Regulierung eine Risikodifferenzierung innerhalb der Kategorie der AIFs verhindert. Unabhängig, ob reines Eigenkapital oder mit Fremdkapital, ob auf Eurobasis oder im Ausland investiert wird, ob ein Gut mit laufenden Erträgen oder ohne, wie eine Tonne Gold erworben würde. Alle diese Konzepte als AIF erhalten eine einheitliche Risikoklasse 6 von 7. Das ist höher als die meisten Aktienfonds Emerging Markets und wird dem tatsächlichen Risiko, wie es sich in den Szenarien darstellt, auch meist nicht gerecht.

Wir freuen uns gemeinsam über die zehnjährige Erfolgsgeschichte der AIFs und glauben, dass das Basisinformationsblatt ein weiterer Baustein sein wird, den Stellenwert des AIF weiter anzuheben.

JENS FREUDENBERG UND DR. MICHAEL KÖNIG

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