Ziel der Neuerungen sind die Stärkung der privaten Vermögensbildung sowie positive Impulse für den in Teilen Deutschlands sehr angespannten Wohnungsmarkt.
Die Prämie soll für eigene Sparleistungen von derzeit 8,8 Prozent auf zehn Prozent zulegen, wobei der maximal geförderte Sparbetrag ebenfalls von derzeit 512 Euro für einen Alleinstehenden auf 700 Euro pro Jahr steigen soll. Für Paare gelten 1.400 Euro (bisher 1.024 Euro) als neue Obergrenze. Unter dem Strich erhöht sich die jährliche WoP von rund 45 Euro auf 70 Euro für Alleinstehende, was einer Steigerung der direkten Förderung von 55 Prozent entspricht. Ebenso gilt dies bei verheirateten beziehungsweise in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Bausparern, deren Wohnungsbauprämie von rund 90 Euro auf 140 Euro pro Jahr steigen soll.
Genauso positiv wie die direkte kräftige Erhöhung der staatlichen Prämie ist die geplante spürbare Erweiterung des Berechtigtenkreises. Die Einkommensgrenzen, die den möglichen Bezug der WoP bestimmen, sollen nach dem Berliner Beschluss von derzeit 25.600 Euro zu versteuerndem Einkommen (Alleinstehende) auf 35.000 Euro steigen. Für Paare werden 70.000 Euro (nach 51.200 Euro) als neue Grenze markiert.
Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck: „Die Neuregelung der Wohnungsbauprämie ist eine gute Sache für Millionen Vorsorgesparer und für die Wohneigentumsbildung in Deutschland. Sie stärkt die Bedeutung und die positiven Effekte des Bausparens für die Eigenkapitalbildung. Und sie kommt zur genau richtigen Zeit.“
In den letzten Jahrzehnten hat sich bei den starren Einkommensgrenzen der Kreis der WoP-Berechtigten durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung auf der einen Seite stark verringert, andererseits sind die Erwerbs- und Baukosten, Eigenkapitalbedürfnisse und das durchschnittliche Alter von Immobilienerwerbern immer weiter gestiegen. Hertweck: „Im Endeffekt ist so die Schere am Immobilienmarkt zwischen Wunsch und finanzieller Realisierbarkeit immer weiter auseinandergegangen. Die neue Wohnungsbauprämie setzt jetzt für mehrere Millionen Menschen zusätzlich einen kräftigen Anreiz, das Sparen für die Immobilie konsequent anzugehen.“
Nach Ansicht von Wüstenrot ist die Anpassung der Wohnungsbauprämie nicht nur für die direkt WoP-Berechtigten von Nutzen, sondern wirkt im Zeitverlauf auch der besonders in Groß- und Universitätsstädten weitverbreiteten Wohnungsknappheit entgegen. Denn durch die Wohneigentumsbildung der Haushalte werden wiederum Mietwohnungen freigesetzt, die dem Markt dann neu zur Verfügung stehen. Gesamtgesellschaftlicher und privater Nutzen gehen bei der Wohnungsbauprämie somit eine sehr gute Verbindung ein.
(W&W-Gruppe)