Sachwerte / Immobilien

Finanzausschuss stoppt Wohnungsbau Aus für steuerliche Förderung ist unverantwortlich

Mit dem voraussichtlichen Aus der steuerlichen Förderung des Wohnungsneubaus hat der Finanzausschuss den Menschen, die in den Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, einen Bärendienst erwiesen.

Sie werden weiter suchen müssen. Die kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge zum lange vorliegenden Gesetzentwurf sind unverantwortlich und haben das Scheitern provoziert.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die heutige Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.

Pakleppa weiter: „An einem Tag, an dem gleichzeitig die Förderung von Elektroautos beschlossen wurde, Menschen ein Dach über dem Kopf zu verwehren, ist unverständlich und zynisch. Das Hin und Her um die steuerliche Förderung schreckt private Investoren ab und führt zu Attentismus auf dem Wohnungsmarkt. Mit einer solchen Wohnungsbaupolitik werden wir die notwendigen 400.000 neuen Wohnungen jedenfalls nicht auf den Markt bekommen. Die Flüchtlinge werden sich auf längere Aufenthalte in Turnhallen und teuren Containern einrichten müssen.“

Einfache Wohnungen – und das dürfte wohl heißen billige Wohnungen, wie in der Presse kolportiert, können in Ballungsgebieten nicht gebaut werden; dem stehen eine Fülle von Vorschriften, Verordnungen und Normen entgegen. Solange die Politik nicht bereit ist, konkrete Standards und Anforderungen zu verändern, werden auch die Baukosten unverändert bleiben. Der Wohnungsmarkt reagiert darüber hinaus auf Angebot und Nachfrage. Und das Angebot kann nur über mehr neue Wohnungen vergrößert werden. Dann erst werden die Mietpreise sinken. Auch die Klage der kommunalen Wohnungsbauunternehmen, sie profitierten nicht von einer steuerlichen Förderung, ist nicht zu verstehen. Denn wofür bekommen die Länder die gerade aufgestockten Zuwendungen für den sozialen Wohnungsbau? Wenn nicht dafür, die Unterstützung an die Kommunen und deren kommunale Wohnungsunternehmen weiterzureichen?“

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