Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten mussten/sollten. Im Rahmen der Prognosen oder aber auch der Beratung, wurden diese Ausschüttungen nicht selten als „sicher“ bezeichnet. Es kommt aber noch viel schlimmer. Sollte sich aus den Bilanzen des Fonds herausstellen, dass die bis 2009 geleisteten Ausschüttungen an die Anleger nicht von Gewinnen gedeckt waren, wird dem Insolvenzverwalter ein Rückforderungsrecht zustehen. Neben dem Verlust der Einlage droht daher auch eine Rückzahlung der Ausschüttungen, und zwar der gesamten an die Anleger gezahlten Ausschüttungen.
Diese Situation müsse die Anleger aber nicht grundlos und wehrlos hinnehmen. Sollten Anleger ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen lassen wollen und auch durchsetzen wollen, so rät der BSZ e.V. derartige Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Hierzu hat der BSZ e.V eine Interessengemeinschaft „GHF Fonds / MS Euro Squall“ gegründet.
Die Fehler in der Beratung bezüglich derartiger Schiffsfonds liegen oft in einer unzureichenden Darstellung der tatsächlichen Risiken. Wurde die Fondsbeteiligung von einer Bank vermittelt, kann auch die sog. Kick-Back“ Problematik einschlägig sein. Banken müssen hierbei die Anleger auf erhaltene Rückvergütungen hinweisen. Verschweigt eine Bank dies, macht sie sich möglicherweise schadenersatzpflichtig.
Die Falschberatung durch die Vertriebe, aber auch Banken, liegt meist darin, dass man z.B. ein Totalverlustrisiko nicht erwähnt hat. Auch wurde selten darüber aufgeklärt, dass man erhaltene Ausschüttungen auch nach Jahren noch zurückzahlen muss, da diese nicht von Gewinnen gedeckt waren. Ob Schadenersatzansprüche bestehen, ist in jedem Fall eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidend ist aber, dass die im Jahre 2002 gezeichneten Beteiligungen an GHF Fonds mit Ablauf der Tag genau zu berechnenden 10-jährigen Verjährungsfrist verjähren, d.h. nicht mehr durchsetzbar sind. Wurde eine Beteiligung am 30.06. 2002 gezeichnet, tritt mit Ablauf des 30.06.2012 die Verjährung ein.
Anleger sind daher zum Handeln aufgefordert. Es bestehen gute Gründe der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ „GHF Fonds/MS Euro Squall“ des BSZ e.V. beizutreten.
Quelle: http://www.lifepr.de/