Sachwerte / Immobilien

Investieren mit Klimaschutzwirkung

WACHSTUMSMARKT ERNEUERBARE ENERGIEN

Um mehr Sicherheit und Unabhängigkeit bei der Energieversorgung mit sauberen Energiequellen gewährleisten zu können, wird der weltweite Ausbau erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben. Dieser wird in den nächsten fünf Jahren deutlich schneller erfolgen, als noch vor einem Jahr erwartet. Im Zeitraum 2022 bis 2027 erwartet die Internationale Energieagentur (IEA) einen Zubau von fast 1.500 GW an Photovoltaik, welcher über 60 Prozent des Gesamt-Zubaus an erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung ausmacht.

„DIE SONNE SCHICKT KEINE RECHNUNG“

Photovoltaik ist leistungsstark, wartungsarm, schnell einsetzbar und damit für die meisten Länder der Welt die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig profitiert sie von einer unerschöpflichen Ressource – der Sonnenenergie – und überzeugt durch eine vergleichsweise geringe CO2-Bilanz. Denn Solarmodule kompensieren ihre produktionsbedingten CO2-Emissionen bereits nach vier bis acht Monaten in Betrieb. Neben der Klimafreundlichkeit ist auch die Effizienz von Solarparks hervorzuheben. Denn über ihre Laufzeit von bis zu 35 Jahren produzieren sie ca. das Zehnfache an sauberer Energie, als für ihre Herstellung ursprünglich aufgewendet werden musste.

GRÜN INVESTIEREN UND NACHHALTIG PROFITIEREN

Auch für Anleger mit dem Wunsch nach umweltfreundlichen und nachhaltigen Investments eröffnet die Photovoltaik umfassende Möglichkeiten. Investitionen in den ganzheitlichen Ansatz zur Entwicklung, dem Bau und Betrieb von Solarparks tragen nicht nur zur Erfüllung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens bei, sondern bieten auch Chancen auf attraktive Renditen.

Seit 2008 entwickelt, baut und betreibt hep Solarprojekte in Deutschland, den USA, in Kanada und Japan und finanziert diese über alternative Investmentfonds. Die Kombination aus Hightech-Know-how und höchster Kompetenz im Finanzbereich macht die hep-Gruppe einzigartig. Aktuell stehen bei hep ein Klimaschutzfonds nach Art. 9 EU-Offenlegungs-Verordnung sowie Art. 3, 9a und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung ab einer Beteiligungssumme von 5.000 Euro zur Beteiligung bereit.

HEP

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.hep.global

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