Im Sprachgebrauch hat sich für die damit mögliche Ausstiegsvariante ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung der Begriff „Widerrufsjoker“ etabliert. Klartext: Darlehensnehmer können hoch verzinste Darlehen beenden und zu den nach wie vor sehr niedrigen Zinsen neu finanzieren.
Damit soll nun spätestens zum 21. Juni 2016 Schluss sein. Spätestens drei Monate nach der endgültigen Abstimmung über ein neues Gesetz, mit dem offiziell lediglich Vorgaben der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden sollen, sollen auch so genannte Altverträge, also Verträge, die nach November 2002 abgeschlossen werden, auch den neuen Regeln für Wohnimmobilienkredite unterliegen. Der Gesetzgeber erweist mit diesem eigenmächtigen Einbeziehen der Altverträge einer verbraucherfreundlichen Umsetzung dieser Richtlinie einen Bärendienst, von der nur eine Seite profitiert: Die Banken, die durch den Totalausfall des Widerrufsjokers Milliarden sparen und daher ihren mächtigen Einfluss auf Gremien und Politiker erfolgreich genutzt haben.
Die Rechtsanwälte gehört zu den rund 25 versierten Kanzleien, die sich deutschlandweit formiert haben, um das geplante Gesetzesvorhaben zumindest öffentlich zu machen und damit einen Weckruf zu starten, damit Verbraucher ihre Rechte zumindest bis zum 21. Juni 2016 noch nutzen können. Dazu bieten die Kanzleien eine Überprüfung von Widerrufsbelehrungen an, außerdem gibt es in ganz Deutschland ab Mitte Januar kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema „Widerruf“, für die man sich ab sofort unter www.jetzt-widerrufen.de anmelden kann.
Das Prozedere ist denkbar einfach: Nach der regelmäßig kostenlosen Belehrungsprüfung sollte in rund 80 % aller Fälle der Weg für einen erfolgreichen Widerruf frei sein. Mit Hilfe der jetzt-widerrufen.de-Anwälte wird die Bank im außergerichtlichen Verfahren zur Rückabwicklung des Darlehens aufgefordert. Infolgedessen können die Verbraucher die Darlehen – abzüglich einer den Verbrauchern zustehenden und von der aktuellen Darlehenshöhe abzuziehenden Nutzungsentschädigung in Höhe von regelmäßig einigen Tausend Euro – ablösen oder auf eine andere Bank zu deutlich günstigeren Konditionen umschulden. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit der Bank über eine Fortsetzung des Darlehens zu deutlich günstigeren Konditionen zu verhandeln. Dort wo sich die Banken einer außergerichtlichen Einigung verschließen, muss natürlich vor Gericht geklagt werden. Das Verhalten der streitführenden Banken ist bekannt und die Anwälte von jetzt-widerrufen.de haben diesbezügliche Erfahrung auch im gerichtlichen Verfahren.