Sachwerte / Immobilien

Kein geschlossener Fonds, aber Genussrecht im Fokus

Der Windkraftbetreiber Prokon, mit gut 50 Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen, konnte nicht die geplante Höhe der Kapitalsicherung bei seinen Anlegern vornehmen. Der Begriff Insolvenz steht im Raum, aber ist noch nicht bestätigt. Die angestrebten Zusagen von 95 Prozent des Genussrechtskapitals von 1,4  Milliarden Euro konnte bisher nicht erreicht (nur über 54 Prozent wurden Zusagen getätigt). Nun wurden gegen Prokon Vorwürfe erhoben, welche durch die Lübecker Staatsanwaltschaft prüfen wird.

Inhalt des Vorwurfs ist der Anfangsverdacht des Betruges und der Insolvenzverschleppung. Zu einem Ermittlungsverfahren ist es bisher ebenfalls noch nicht gekommen. Die Geschäftsführung des Windkraft-Betreibers kündigte vor kurzem an, seien nicht 95 Prozent des Kapitals bis mindestens Oktober diesen Jahres im Unternehmen, werde die Planinsolvenz angestrebt werden. Für die Anleger bedeutete dies eine Frist bis zum 20. Januar um sich zu ihrer Kapitaleinlage zu äußern. Daraufhin kam der Vorwurf der Erpressung der Anleger durch Verbraucherschützer auf, doch abgesehen davon wurde dieses Geschäftsmodell seit einiger Zeit genauer betrachtet mit der Vermutung auf ein Schneeballsystem. Der Verdacht wird durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapiere (DWS) erhoben, die Zinsen und Tilgungen sollen durch das Geld der Anleger bezahlt werden. Die Geschäftsführung Prokons wies diese Vorwürfe bereits zurück, woraufhin keine weiteren Erklärung seit Mitte letzten Jahres kamen. Im letzten Jahr musste Prokon 130 Millionen an Anleger zurückzahlen und weitere Kündigungen sammelten sich im letzten Monat. Anhand einer Zwischenbilanz per Ende Oktober wird deutlich, dass insgesamt 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen sind.

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