Durch strengere Regulierung und insbesondere durch Erweiterung des Zielkatalogs von BaFin soll der Verbraucher im Finanzmarkt gestärkt werden. Laut Maas können in Zukunft die Finanzprodukte durch BaFin auf zu hohe Risiken überprüft, in der Ausgabe beschränkt und sogar ganz verboten werden. Die Aufsichtsbehörde soll die Möglichkeit haben, für mehr Transparenz Auflagen bei Bewerbung und Vertrieb solcher Produkte machen zu können. Beispielsweise soll BaFin bei Finanzprodukten mit hohem Risiko irreführende Werbung verbieten können, damit künftig eine „Irreführung durch plakative Werbung“ nicht mehr geben wird. Maas deutet an, dass ein solches Verbot es verhindert hätte, dass so „viele auf Prokon und dieses Produkt hereingefallen sind“.
Eine weitere wichtige Forderung in diesem Rahmen sei, dass für Finanzprodukte des „grauen Marktes“ künftig nur noch in Fachmedien geworben werden darf, die „gewisse Vorkenntnisse der Anleger voraussetzen“
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Video-Quelle: Youtube-Kanal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz