Sachwerte / Immobilien

Mehr Aufsicht für den „grauen Kapitalmarkt“

Im Rahmen des „Aktionsplans Verbraucher im Finanzmarkt“ kündigt Verbraucherschutzminister Heiko Maas strengere Regulierungen für den  „grauen Finanzmarkt“  an. Heiko Maas hat  das „Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern“ vorgestellt. „Wir wollen, dass so etwas wie, was bei Prokon geschehen ist, sich nicht nochmal  -zumindest in der Form- wiederholen kann.“, so beschreibt Maas die Motivation des Aktionsplans und erklärt, dass die Aufsichtsbehörde BaFin in Zukunft genauer hinschauen wird.

Durch strengere Regulierung und insbesondere durch  Erweiterung des Zielkatalogs von BaFin soll der Verbraucher  im Finanzmarkt gestärkt werden. Laut Maas können in Zukunft die Finanzprodukte durch BaFin auf zu hohe Risiken überprüft,  in der Ausgabe beschränkt und sogar ganz verboten  werden.  Die Aufsichtsbehörde soll die Möglichkeit haben, für mehr Transparenz Auflagen bei Bewerbung und Vertrieb solcher Produkte machen zu können. Beispielsweise soll BaFin  bei Finanzprodukten mit hohem Risiko  irreführende Werbung  verbieten können, damit künftig eine „Irreführung durch plakative Werbung“  nicht mehr geben wird. Maas deutet an, dass ein solches Verbot es verhindert hätte,  dass so „viele auf  Prokon und dieses Produkt hereingefallen sind“.

Eine weitere wichtige Forderung in diesem Rahmen sei, dass für Finanzprodukte des „grauen Marktes“ künftig nur noch in Fachmedien geworben werden darf, die „gewisse Vorkenntnisse der Anleger voraussetzen“

 

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Video-Quelle: Youtube-Kanal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz


 

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