Im Schnitt erfüllten nur sechs Prozent der Fonds ihre am investierten Anlegergeld gemessene Gewinnprognose, wie die Tester am Montag vorab aus der neuen Ausgabe berichteten. Insgesamt verbrannten die Anleger demnach 4,3 Milliarden Euro, statt einen in den Prospekten in Aussicht gestellten Gewinn von insgesamt 15,4 Milliarden Euro einzustreichen.
Anleger geschlossener Fonds beteiligen sich direkt an Unternehmen, und können bei einer Pleite auch alles verlieren. Typisch sind Immobilien oder Windparks, früher waren Schiffe sehr beliebt. Laut Untersuchung von „Finanztest“ bescherten 69 Prozent der Fonds den Anlegern Verluste.
Die Tester nahmen 666 bereits aufgelöste Fonds unter die Lupe, bei denen das Endergebnis also bereits feststeht. Bei den 473 noch laufenden Fonds verglichen sie laut „Finanztest“ die bisherigen Ausschüttungen und die Kurse, mit denen die Fondsanteile zuletzt an der Zweitmarktbörse gehandelt wurden. Bis zum Ende der Laufzeit könne sich ihr Ergebnis noch verbessern oder verschlechtern.
Im Schnitt erlitten Anleger bei 57 Prozent der Immobilienfonds, bei 62 Prozent der Umweltfonds, bei 81 Prozent der Schiffsbeteiligungen und bei 96 Prozent der Medienfonds einen vollständigen oder zumindest teilweisen Verlust ihres angelegten Kapitals, ergab die Untersuchung von „Finanztest“. Ausgewertet wurden demnach Fonds mit einem Eigenkapitalvolumen von rund 37 Milliarden Euro.
Der Fondsmanager will die günstigen Kurse zum Einstieg nutzen.
„Ob wir in einen Bärenmarkt laufen, ist längst nicht entschieden“
Auch wenn er noch keine Ausverkaufsstimmung sieht, beobachtet Dirk Müller die Märkte sehr kritisch. Noch würden niedrige Kurse von einigen Investoren als Einstiegschance genutzt. Doch die Stimmung kann schnell kippen. mehr…
Wegen vieler Skandale – zuletzt der Pleite des Windkraftfinanziers Prokon – hat die Bundesregierung den Schutz von Kleinanlegern inzwischen verbessert. Das neue Kapitalanlagegesetzbuch verpflichtet Fonds, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) registrieren zu lassen. Sie kann etwa Werbung für bestimmte Vermögensanlagen oder deren kompletten Vertrieb beschränken sowie ganz verbieten.
Quelle: BOSTELMANN / BILDFOLIO für Handelsblatt
DIRK MÜLLER ZUM BÖRSENCRASH